Förderung - termingebundene Bekanntmachtungen
Wenn Sie weitere Informationen zu einer Bekanntmachung haben oder auf der Suche nach passenden Partnern sind, wenden Sie sich an uns.Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu
vom 05.07.2017
Interreg B „Central Europe Programme“ – 3. Ausschreibungsrunde in der EU-Förderperiode 2014-2020
Interreg B fördert die transnationale Zusammenarbeit in größeren Programmräumen mit dem Ziel der regionalen Entwicklung. Im Rahmen von Projekten tauschen sich VertreterInnen von nationalen, regionalen und lokalen Behörden zu Themen von strategischer Bedeutung für die Entwicklung der gemeinsamen Region aus. Sie sollen mit EntscheidungsträgerInnen aus Verbänden, Unternehmen, Hochschulen etc. länderübergreifende Strategien und Lösungsansätze für gemeinsame Herausforderungen erarbeiten und diese in Pilotvorhaben umsetzen.
Deutschland ist in folgenden sechs transnationalen Programmräumen vertreten: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa, Ostseeraum. Jeder der Interreg B-Programmräume hat ein Gemeinsames Sekretariat („Joint Secretariat“). Das Gemeinsame Sekretariat steht potentiellen Antragstellern für geplante Projekte in den Programmräumen zur Verfügung. Auf den Websites der jeweiligen Programmbehörden finden Sie u. a. Informationen zu den Förderschwerpunkten, geplanten Projektaufrufen sowie zu den bereits geförderten Projekten. Die Arbeitssprache in den Interreg B-Programmen ist Englisch. Entsprechend sind die Informationen auf den Websites der Programmbehörden nur auf Englisch verfügbar.
Unser Tipp: Die dritte Ausschreibung der Programmregion „Central Europe“ (Mitteleuropa) wird am 21. September 2017 veröffentlicht. Die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen wird voraussichtlich am 25. Januar 2018 enden. Insgesamt werden ca. 60 Mio. Euro für die Förderung von neuen transnationalen Kooperationen und Ideen zur Verfügung stehen.
Die Programmregion „Central Europe“ umfasst die Länder Polen, Tschechien, Österreich, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Kroatien sowie den nördlichen Teil Italiens. Die beteiligten deutschen Bundesländer sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Die Schwerpunkte der Programmregion „Central Europe“ liegen auf folgenden vier Themen:
Potentielle Antragstellende sollten die thematische Fokussierung der dritten Ausschreibungsrunde berücksichtigen. Auf der Website der Programmbehörde finden Sie eine übersichtliche Darstellung der thematischen Prioritäten, für die Sie Projektvorschläge einreichen können.
Weitere Information zu der kommenden Ausschreibung und den bereits geförderten Projekten finden Sie auf der
Webseite des Gemeinsamen Sekretariats des „Central Europe Programme .
Thematische Schwerpunkte:
Gegenstand der Förderung können neben technologischen Fragen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein. Letztere sollen dazu geeignet sein, das Designkonzept eines in Entwicklung befindlichen Medizinprodukts zu evaluieren, mit dem Ziel
Förderberechtigte
Klein und Mittelständische Unternehmen (KMU, hier bis 1000 MA), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kliniken; NKMU können als assoziierte Partner eingebunden werden; Verwertung soll beim KMU stattfinden
Laufzeit: bis zu 3 Jahren
Förderquote:50%
Verfahren:
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI bis jeweils zum 15. April oder zum 15. Oktober eines Jahres zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
http://strategieprozess-medizintechnik.de/kmu-innovativ-medizintechnik KMU-innovativ Einstiegsmodul
Inhalt:
In dieser Fördermaßnahme sollen besonders in Förderfragen unerfahrene KMU als Antragsteller gewonnen werden. In den 6 Monaten Laufzeit soll eine Projektskizze für andere Förderprogramme ausgearbeitet und ein Konsortium zusammengestellt werden.
Antragsberechtigt: KMU bis 250 MA
Laufzeit: 6 Monate
Förderquote: 100 %
Zuschuss: max. 50.000 € (De-minimis)
Stichtage: 14.01. und 14.07.
Thematische Schwerpunkte:
Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Themenfeld Industrie 4.0 und Internet der Dinge. Die Erprobung von neuen digitalen Produkten, die Anpassung an digitalisierte Prozesse sowie die Entwicklung vernetzter Geschäftsmodelle soll gefördert werden.
Förderung kann für Pilotanwendungen beantragt werden, die den Einsatz von Industrie 4.0 in den KMU voranbringen.
Dazu gehören die:
Förderberechtigte
Klein und Mittelständische Unternehmen (KMU)
Förderquote: 50%
Verfahren:
In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger DLR Projektträger Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW) des BMBF jederzeit Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden.
Es gibt folgende Bewertungsstichtage: 15. Oktober 2017 und der 15. Januar 2018
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1181.html
Ziel ist es, die Aus- und Wechselwirkungen von neuartigen synthetischen Nanomaterialien und innovativen Materialien mit kritischen Morphologien im nano- und mikroskaligen Bereich auf den Menschen und die Umwelt zu erforschen, um die Materialien anwendungssicher und umweltfreundlich zu gestalten.
Gegenstand der Förderung sind FuE-Arbeiten im Rahmen von industriellen Verbundprojekten, die Forschungsarbeiten zur Sicherheit von Materialien adressieren.
Thematische Schwerpunkte:
Förderberechtigte
Unternehmen, Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, kleine und mittelständischek Unternehmen (KMU)
Laufzeit: bis zu 3 Jahren
Förderquote:50% bei Unternehmen und 100% bei Universitäten
Verfahren:
In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger durch den Verbundkoordinator eine begutachtungsfähige Projektskizze bis spätestens zum 31. Januar 2018 in elektronischer Form vorzulegen.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1432.html
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Produktion für Medizintechnik – wirtschaftlich und in höchster Qualität (ProMed)
Mit dieser Fördermaßnahme sollen produzierende Unternehmen dabei unterstützt werden, Wertschöpfungsketten und -netzwerke zur Herstellung von Medizinprodukten mit Hilfe innovativer Produktionsverfahren zu entwickeln, prototypisch umzusetzen und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu validieren.
Die Lösungen sind bei den beteiligten Unternehmen nach Abschluss der Forschungsprojekte schrittweise in industrietaugliche Prozesse zu überführen und fortlaufend selbstständig und nachhaltig zu optimieren.
Zielsetzung der Förderung ist die Verbesserung der Produktionsprozesse und -ausrüstungen zur Herstellung von Medizinprodukten. Dies soll durch eine nachhaltige Stärkung der Wertschöpfungsketten von der Produktentstehung über die Fertigung bis hin zur technischen Prüfung von innovativen Medizinprodukten erfolgen. Im Vordergrund stehen dabei die Entwicklung neuer Fertigungsverfahren und Produktionsausrüstungen sowie der Aufbau strategischer Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung von neuen Medizinprodukten bzw. zur Verbesserung der Eigenschaften bestehender Produkte.
Thematische Schwerpunkte:
Förderberechtigte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Laufzeit: bis zu 3 Jahren
Förderquote:50% bei Unternehmen und 100% bei Universitäten
Verfahren:
In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31. Januar 2018 vom Einreicher eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1431.html
Vierte Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren für FuE-Verbundvorhaben
Gefördert werden Projekte die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) zuordnen lassen.
Spezialisierungsfelder RIS3
Weitere Informationen zu den RIS3 Leitzielen finden Sie hier.
Die Themen des aktuellen Wettbewerbsaufrufs finden Sie in der Richtlinie (Link s. unten).
Förderberechtigte
KMU, Forschungseinrichtungen, Verbände
Verfahren
In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 23. Februar 2018 vom Einreicher eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form in deutscher Sprache vorzulegen.
Die Richtlinie, den Wettbewerbsaufruf, sowie die benötigten Formulare finden Sie hier:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FTI-Richtlinie#download
Am 09.01.2018 fand in Jena ein, vom medways e.V. organisierte, Informationsveranstaltung zur Bekanntmachung im Universitätsklinkum Jena statt.
Die Projektträger vom VDI stellten hier vor Ort die Bekanntmachung vor und standen für Fragen zur Verfügung.
Die Präsentationen können Sie bei Bedarf beim medways e.V. via Email abfordern.
Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu
Diese Förderrichtlinie soll anwendungsnahe und am medizinischen Bedarf ausgerichtete FuE unterstützen, mit der eine Verbesserung der Versorgungssituation chronischer Schmerzpatienten adressiert wird. Ziel der geförderten Projekte soll einerseits sein, innovative medizintechnische Lösungen zu schaffen, die durch eine verbesserte Diagnostik und ein verbessertes Versorgungsmanagement die Chronifizierung von Schmerzen verhindern. Weiterhin werden FuE-Vorhaben unterstützt, welche die Versorgung chronischer Schmerzpatienten durch neue und patientenspezifische Therapien gewährleisten und – im optimalen Fall – bestehende Chronifizierungen rückgängig machen. Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben der FuE in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen, medizintechnischen Lösungen angestrebt wird (klinischer Partner muss Teil des Verbundes sein!).
Im Versorgungsprozess sollen sich diese Lösungen vor allem in die folgenden Stadien einordnen lassen:
Thematische Schwerpunkte:
Therapieoptionen, die direkt auf eine Vermeidung der Chronifizierung abzielen
Erforschung von Werkzeugen zur Diagnoseunterstützung
innovative Methoden der Objektivierung der Schmerzdiagnostik
neuartige Diagnosemöglichkeiten und bildgebende Verfahren zur Identifizierung und Unterscheidung der verschiedenen Schmerzformen
usw.
Modelle zur patienten-individuellen Medikamentenbehandlung
medizintechnische Lösungen zur Medikationsverringerung (z. B. durch Schmerzpumpen)
Ersatz der Medikation (z. B. durch Neurostimulatoren)
Methoden zur patientenspezifischen Optimierung des multimodalen Ansatzes durch Therapieunterstützungssysteme
Erhöhung der Lebensqualität des Patienten
Systeme, die diese Akteure vernetzen, das Versorgungsmanagement sicherstellen und einen Austausch der Informationen ermöglichen
telemedizinische Lösungen, die eine sinnvolle Einbindung des Patienten im häuslichen Umfeld sowie Informations- und Kommunikationsstrukturen zum Austausch von medizinischem und alltagsrelevantem Wissen zum gezielten Schmerzmanagement
Einbindung von Apothekern, Selbsthilfegruppen, Patientenvertretungen etc. gewünscht und möglich (GmbH als Partner, andere Rechtsformen im Unterauftrag)
Ziel der Förderung ist die kurz- bis mittelfristige Umsetzung der Ergebnisse in marktfähige Produkte nach Projektende (KMU soll CE-Zertifizierung für das MP anstreben).
Förderberechtigte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, forschende Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittelständischek Unternehmen (KMU)
Laufzeit: bis zu 3 Jahren
Förderquote:50% bei Unternehmen und 100% bei Universitäten
Verfahren:
In der ersten Verfahrensstufe sollten bei dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen (10 Seiten; Schwerpunkt Arbeitsplan) zunächst schriftlich und/oder elektronisch bis zum 28. Februar 2018 eingereicht werden.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1433.html
Wenn Sie an der Präsentation des BMBF zur Vorstellung der RL interessiert sind, rufen Sie uns an oder schreiben Sie ein Mail an info@medways.eu
Durch die Förderung gemeinsamer FuE2-Projekte soll das in beiden Ländern vorhandene Potenzial für die WTZ sowie der Umsetzung der Ergebnisse gemeinsam mit Unternehmen der Wirtschaft genutzt werden. Mit der Förderung deutsch-polnischer Partnerschaften auf dem Gebiet der "Digitalen Wirtschaft" sollen neue Impulse gesetzt werden, die zur Intensivierung und Verstetigung der Beziehungen zwischen den Partnerinnen/Partnern beitragen. Forschungskapazitäten sowie deren Spezialisierungen sowie die Kooperation mit Unternehmen der Wirtschaft sollen gestärkt werden.
In den bilateralen Vorhaben soll insbesondere die Zusammenarbeit von deutschen und polnischen Einrichtungen aus Wissenschaft und Wirtschaft in "2+2"-Projekten vertieft werden. Unter "2+2"-Projekten werden FuE-Projekte mit Beteiligung mindestens einer deutschen und einer ausländischen (hier: polnischen) Forschungseinrichtung und mindestens einem deutschen und einem ausländischen (hier: polnischen) Unternehmen verstanden..
Schwerpunktthema "Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft"
Förderberechtigte
Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kleine und mittelständischek Unternehmen (KMU)
Förderquote:50% bei Unternehmen und 100% bei Universitäten
Verfahren:
Die Projektskizze muss von dem deutschen Antragsteller (Forschungsinstitut) gemeinsam mit mindestens einem Kooperationspartner aus Polen (Forschungsinstitut) sowie mindestens einem deutschen KMU und einem polnischen KMU eingereicht werden. Der Umfang der Projektskizze sollte zehn Seiten nicht überschreiten.
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 19. April 2018 vorzulegen.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1564.html
Zusammenfassende Informationen erhalten Sie auf der nationalen Informationsplattform für Medizintechnik medizintechnologie.de.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dieser auf drei Stichtage begrenzten Pilotmaßnahme „KMU-innovativ: Einstiegsmodul“ Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien, deren Ergebnisse Grundlage für anspruchsvolle FuE-Projekte von KMU sind.
Ziel ist es, KMU, die bisher noch wenig oder keine Erfahrung mit der Forschungsförderung des BMBF haben, den Zugang insbesondere zu den Technologiefeldern der Förderinitiative KMU-innovativ zu erleichtern und sie bei der Erarbeitung von wettbewerbsfähigen Projektvorschlägen zu unterstützen.
Thematische Schwerpunkte:
Um neue Ideen und Forschungsansätze zu echten Innovationen in Form marktfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entwickeln zu können, müssen KMU diese zunächst bewerten, Lösungsansätze auf ihre Machbarkeit hin überprüfen und die FuE-Bedarfe sowie Kooperationspartner identifizieren. Hierauf können dann erfolgversprechende industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben aufbauen.
Gefördert werden:
Förderberechtigte
Klein und Mittelständische Unternehmen (KMU) mit Einzelvorhaben
Vorrausetzung: keine FuE Förderung des BMBF in den letzten fünf Jahren
Förderquote: bis zu 100%
Förderhöhe: maximal 50.000 Euro (De-minimis Zuwendung)
Zeitraum: bis zu sechs Monate
Verfahren:
1. Schritt: Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
2. Schritt: Vermittlung zu den fachlichen Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern
3. Schritt: Antragstellung bei zugehörigen Projektträger
Es gibt folgende Bewertungsstichtage: 15. Januar 2018, der 15. Juli 2018 und der 15. Januar 2019.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1407.html
nach dem 2+2-Modell im Bereich Biomaterialien“
Förderung bilateraler Verbundprojekte chinesischer und deutscher Firmen unter Einbeziehung von Forschergruppen des jeweiligen Landes (2+2-Projekte) zur Entwicklung und Validierung medizintechnischer Therapieoptionen auf Basis innovativer Biomaterialien. Dabei sollen die Therapieoptionen mittelfristig Eingang in die Patientenversorgung beider Länder finden.
Gefördert werden versorgungs- und zugleich industrieorientierte Projekte mit Ziel der Überführung innovativer medizintechnischer Therapieoptionen in die klinische Forschung und Entwicklung. Sowohl auf deutscher als auch auf chinesischer Seite stehen somit insbesondere die Versorgungsrelevanz als auch die Marktfähigkeit der Innovation sowie die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Fokus. Bei den anwendungsorientierten Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der chinesischen und deutschen Partner gelegt.
Thematische Schwerpunkte:
Förderberechtigte
Laufzeit: bedarfsgerecht
Förderquote:50% bei Unternehmen (KMU höher) und 100% bei Universitäten
Verfahren:
In der ersten Verfahrensstufe sollen bei dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen elektronisch über das Internetportal bis zum 15. März 2018 eingereicht werden.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1516.html
Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer und interdisziplinärer Forschungsprojekte mit klinischer Relevanz gefördert, von denen ein Beitrag zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz in einer oder mehrerer der Bakteriengruppen der oben genannten WHO-Liste erwartet werden kann. Forschung zu allen dort genannten Bakteriengruppen kann gefördert werden.
Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde gefördert, die aus mindestens drei Förderorganisationen antragsberechtigten Gruppen aus drei unterschiedlichen Ländern bestehen.
Themengebiete
Neue Targets
Neue Therapien
Neue Werkzeuge/Tests:
Förderberechtigte
deutsche staatliche und nicht staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE2-Kapazität, KMU
Laufzeit: bis zu 3 Jahren
Verfahren:
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Joint Call Secretariat für die gemeinsame Bekanntmachung, das bei der "L’Agence Nationale de la Recherche (ANR)" in Paris angesiedelt ist, bis spätestens 7. März 2018 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1579.html
Am 09.01.2018 fand in Jena ein, vom medways e.V. organisierte, Informationsveranstaltung zur Bekanntmachung im Universitätsklinkum Jena statt.
Die Projektträger vom VDI stellten hier vor Ort die Bekanntmachung vor und standen für Fragen zur Verfügung.
Die Präsentationen können Sie bei Bedarf beim medways e.V. via Email abfordern.
Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu
Es sollen neue oder verbesserte Versorgungsoptionen ermöglicht werden, die insbesondere Krankheitsbilder adressieren, die bisher entweder durch offene Eingriffe oder invasive Verfahren versorgt oder systemisch therapiert werden.
Nutzung der medizinischen Bildverarbeitung und Visualisierung für Planung und Durchführung der minimalinvasiven Eingriffe.
Förderung von Verbundvorhaben, die eine Verbesserung der Patientenversorgung im Vergleich zum Versorgungsstandard durch minimalinvasive bildgeführte Interventionen zum Inhalt haben.
Thematische Schwerpunkte (nicht vollständig):
Reduktion der Kontrastmittelgabe
Reduktion der Strahlenexposition
Reduktion der Interventionsdauer
Erhöhung der Präzision und Sicherheit
Verbesserte interventionelle Bildgebung und Bilddarstellung
zur Versorgung von bisher interventionell nicht behandelbaren Krankheitsbildern
zur Anwendung bei bisher nicht behandelbaren Patientengruppen
Die Maßnahme ist indikationsoffen, wobei bevorzugt Erkrankungen mit hoher Prävalenz oder chronische Erkrankungen betrachtet werden, sowie Interventionen, die eine Erweiterung behandelbarer Patienten durch den schonenderen Eingriff eröffnen.
Förderberechtigte
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschende Kliniken
Laufzeit: bis zu 3 Jahren
Verbundförderquote: 65%
Verfahren:
In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 30. März 2018 die Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1467.html
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, durch die Entwicklung innovativer Methoden und Softwarewerkzeuge zur bioinformatischen Verarbeitung, Modellierung und Simulation auf aktuelle Bedarfe in den Lebenswissenschaften einzugehen.
Dadurch sollen der lebenswissenschaftlichen Forschung in Deutschland effiziente und zuverlässige Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, um die durch neueste experimentelle Methoden oder die Zusammenführung verschiedener Modalitäten gewonnenen Daten geeignet zu modellieren und zu analysieren.
mögliche Projektinhalte
Förderberechtigte
Laufzeit 3 Jahre
Förderquote 50% bei Unternehmen (KMU höher) und 100% bei Universitäten
Verfahren
Es sind vier Auswahlrunden geplant. In der ersten Auswahlrunde zum Einreichungsstichtag 12. April 2018 werden Projekte zu den oben genannten Themen gefördert.
Die weiteren Förderaufrufe erfolgen in den Folgejahren mit Einreichungsstichtag im Monat März. Die Förderaufrufe mit dem genauen Einreichungsstichtag werden auf der Internetseite des Projektträgers veröffentlicht.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1552.html