Branchenverband Medizintechnik
und Biotechnologie.



Produkte und Verfahren für die Medizin...



Aktuelle Bekanntmachungen

August 2017

emcra EU-Fördertipp ... mehr

15.01.2018

Richtlinie zur Förderung von KMU "Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0" ... mehr

15.01.2018

Förderung von Vorprojekten und Durchführbarkeitsstudien ... mehr

15.01.2018

Richtlinie zur Förderung von KMU "Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0" ... mehr

31.01.2018

"NanoCare4.0 - Anwendungssichere Materialinnovationen" ... mehr

31.01.2018

„Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ ... mehr

23.02.2018

„Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI-Richtlinie)“ ... mehr

28.02.2018

„Chronische Schmerzen – Innovative medizintechnische Lösungen zur Verbesserung von Prävention, Diagnostik und Therapie“ ... mehr

07.03.2018

„Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu Innovationen gegen antibiotikaresistente Bakterien“ ... mehr

15.03.2018

„Deutsch-Chinesischen Kooperationen“ ... mehr

30.03.2018

„Bildgeführte Diagnostik und Therapie – Neue Wege in der Intervention“ ... mehr

12.04.2018

Computational Life Sciences ... mehr

19.04.2018

"Deutsch-Polnische Kooperation zum Technologietransfer in der Digitalen Wirtschaft (DPT)" ... mehr

19.04.2018

KMU-innovativ: Medizintechnik ... mehr

15.07.2018

Förderung von Vorprojekten und Durchführbarkeitsstudien ... mehr

15.01.2019

Förderung von Vorprojekten und Durchführbarkeitsstudien ... mehr

offen

TAB Förderung ... mehr

Förderung - termingebundene Bekanntmachtungen

Wenn Sie weitere Informationen zu einer Bekanntmachung haben oder auf der Suche nach passenden Partnern sind, wenden Sie sich an uns.
Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu


emcra EU-Fördertipp
vom 05.07.2017

Interreg B „Central Europe Programme“ – 3. Ausschreibungsrunde in der EU-Förderperiode 2014-2020

Interreg B fördert die transnationale Zusammenarbeit in größeren Programmräumen mit dem Ziel der regionalen Entwicklung. Im Rahmen von Projekten tauschen sich VertreterInnen von nationalen, regionalen und lokalen Behörden zu Themen von strategischer Bedeutung für die Entwicklung der gemeinsamen Region aus. Sie sollen mit EntscheidungsträgerInnen aus Verbänden, Unternehmen, Hochschulen etc. länderübergreifende Strategien und Lösungsansätze für gemeinsame Herausforderungen erarbeiten und diese in Pilotvorhaben umsetzen.

Deutschland ist in folgenden sechs transnationalen Programmräumen vertreten: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa, Ostseeraum. Jeder der Interreg B-Programmräume hat ein Gemeinsames Sekretariat („Joint Secretariat“). Das Gemeinsame Sekretariat steht potentiellen Antragstellern für geplante Projekte in den Programmräumen zur Verfügung. Auf den Websites der jeweiligen Programmbehörden finden Sie u. a. Informationen zu den Förderschwerpunkten, geplanten Projektaufrufen sowie zu den bereits geförderten Projekten. Die Arbeitssprache in den Interreg B-Programmen ist Englisch. Entsprechend sind die Informationen auf den Websites der Programmbehörden nur auf Englisch verfügbar.

Unser Tipp: Die dritte Ausschreibung der Programmregion „Central Europe“ (Mitteleuropa) wird am 21. September 2017 veröffentlicht. Die Frist zur Einreichung von Projektvorschlägen wird voraussichtlich am 25. Januar 2018 enden. Insgesamt werden ca. 60 Mio. Euro für die Förderung von neuen transnationalen Kooperationen und Ideen zur Verfügung stehen.

Die Programmregion „Central Europe“ umfasst die Länder Polen, Tschechien, Österreich, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Kroatien sowie den nördlichen Teil Italiens. Die beteiligten deutschen Bundesländer sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die Schwerpunkte der Programmregion „Central Europe“ liegen auf folgenden vier Themen:

  • Innovation: Akteure dauerhaft vernetzen; soziale und wirtschaftliche Innovation
  • Verringerung der CO2-Emissionen: Energieeffizienz und erneuerbare Energien; regionale Strategien zu Energie und Klimawandel; CO2-armer Verkehr
  • Natürliche und kulturelle Ressourcen: Schutz natürlicher Ressourcen und des Kulturerbes; Umweltmanagement in städtischen Räumen
  • Verkehr: bessere Anbindung des Nah- und Regionalverkehrs; multimodularer und umweltfreundlicher Güterverkehr


  • Potentielle Antragstellende sollten die thematische Fokussierung der dritten Ausschreibungsrunde berücksichtigen. Auf der Website der Programmbehörde finden Sie eine übersichtliche Darstellung der thematischen Prioritäten, für die Sie Projektvorschläge einreichen können.

    Weitere Information zu der kommenden Ausschreibung und den bereits geförderten Projekten finden Sie auf der
    Webseite des Gemeinsamen Sekretariats des „Central Europe Programme .




    „KMU-innovativ: Medizintechnik“

    Thematische Schwerpunkte:
    Gegenstand der Förderung können neben technologischen Fragen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein. Letztere sollen dazu geeignet sein, das Designkonzept eines in Entwicklung befindlichen Medizinprodukts zu evaluieren, mit dem Ziel
  • das Protokoll für eine nachfolgende klinische Prüfung des Medizinprodukts im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens zu entwickeln.
  • die notwendige Operationstechnik für das Medizinprodukt zu optimieren oder
  • notwendige Änderungen des Medizinprodukts oder des bezüglichen Untersuchungs- und Behandlungsverfahrens bei Verwendung des Medizinprodukts zu identifizieren.

  • Förderberechtigte
    Klein und Mittelständische Unternehmen (KMU, hier bis 1000 MA), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kliniken; NKMU können als assoziierte Partner eingebunden werden; Verwertung soll beim KMU stattfinden

    Laufzeit: bis zu 3 Jahren

    Förderquote:50%

    Verfahren:
    In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI bis jeweils zum 15. April oder zum 15. Oktober eines Jahres zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    http://strategieprozess-medizintechnik.de/kmu-innovativ-medizintechnik KMU-innovativ Einstiegsmodul

    Inhalt:
    In dieser Fördermaßnahme sollen besonders in Förderfragen unerfahrene KMU als Antragsteller gewonnen werden. In den 6 Monaten Laufzeit soll eine Projektskizze für andere Förderprogramme ausgearbeitet und ein Konsortium zusammengestellt werden.

    Antragsberechtigt: KMU bis 250 MA

    Laufzeit: 6 Monate

    Förderquote: 100 %

    Zuschuss: max. 50.000 € (De-minimis)

    Stichtage: 14.01. und 14.07.




    Richtlinie zur Förderung von KMU "Industrie 4.0-Testumgebungen – Mobilisierung von KMU für Industrie 4.0"

    Thematische Schwerpunkte:
    Gegenstand der Förderung sind Einzelvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen im Themenfeld Industrie 4.0 und Internet der Dinge. Die Erprobung von neuen digitalen Produkten, die Anpassung an digitalisierte Prozesse sowie die Entwicklung vernetzter Geschäftsmodelle soll gefördert werden.

    Förderung kann für Pilotanwendungen beantragt werden, die den Einsatz von Industrie 4.0 in den KMU voranbringen.
    Dazu gehören die:
  • Entwicklung, Erprobung oder Anpassung neuer digitaler Produkte
  • zusammenhängende vernetzter Geschäftsmodelle
  • schnelle und zielgerichtete Entwicklung innovativer cyber-physischer Systeme (CPS)
  • Beschleunigung der Vernetzung und Interoperabilität in heterogenen CPS-Umgebungen

  • Förderberechtigte
    Klein und Mittelständische Unternehmen (KMU)

    Förderquote: 50%

    Verfahren:
    In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger DLR Projektträger Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW) des BMBF jederzeit Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden.
    Es gibt folgende Bewertungsstichtage: 15. Oktober 2017 und der 15. Januar 2018

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1181.html




    "NanoCare4.0 - Anwendungssichere Materialinnovationen"

    Ziel ist es, die Aus- und Wechselwirkungen von neuartigen synthetischen Nanomaterialien und innovativen Materialien mit kritischen Morphologien im nano- und mikroskaligen Bereich auf den Menschen und die Umwelt zu erforschen, um die Materialien anwendungssicher und umweltfreundlich zu gestalten.
    Gegenstand der Förderung sind FuE-Arbeiten im Rahmen von industriellen Verbundprojekten, die Forschungsarbeiten zur Sicherheit von Materialien adressieren.
  • Früherkennung und Vorhersage von Materialrisiken
  • Entwicklung von intelligenten Messstrategien
  • Erforschung des Gesamtsystems, um ein sicheres Materialdesign sowie eine nachhaltige Produktion und Anwendung zu erreichen
  • Förderung von grundlegenden, anwendungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs

  • Thematische Schwerpunkte:
  • A Sicherheitsrelevante Effekte und Nanoeffekte im Gesamtsystem
  • Sicherheitsrelevante Effekte und Nanoeffekte für innovative Materialien, die im Verdacht stehen, umwelt- oder gesundheitsschädigende Wirkung zu haben
  • A1 Freisetzung und Transformation
  • A2 Toxikologische Wirkungen
  • B Vorhersage und Modellierung von toxikologischen Wirkungen
  • C Weiterentwicklung von intelligenten Teststrategien und quantitativen Messmethoden

  • Förderberechtigte
    Unternehmen, Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, kleine und mittelständischek Unternehmen (KMU)

    Laufzeit: bis zu 3 Jahren

    Förderquote:50% bei Unternehmen und 100% bei Universitäten

    Verfahren:
    In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger durch den Verbundkoordinator eine begutachtungsfähige Projektskizze bis spätestens zum 31. Januar 2018 in elektronischer Form vorzulegen.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1432.html




    „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ -
    Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Produktion für Medizintechnik – wirtschaftlich und in höchster Qualität (ProMed)


    Mit dieser Fördermaßnahme sollen produzierende Unternehmen dabei unterstützt werden, Wertschöpfungsketten und -netzwerke zur Herstellung von Medizinprodukten mit Hilfe innovativer Produktionsverfahren zu entwickeln, prototypisch umzusetzen und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu validieren.
    Die Lösungen sind bei den beteiligten Unternehmen nach Abschluss der Forschungsprojekte schrittweise in industrietaugliche Prozesse zu überführen und fortlaufend selbstständig und nachhaltig zu optimieren.
    Zielsetzung der Förderung ist die Verbesserung der Produktionsprozesse und -ausrüstungen zur Herstellung von Medizinprodukten. Dies soll durch eine nachhaltige Stärkung der Wertschöpfungsketten von der Produktentstehung über die Fertigung bis hin zur technischen Prüfung von innovativen Medizinprodukten erfolgen. Im Vordergrund stehen dabei die Entwicklung neuer Fertigungsverfahren und Produktionsausrüstungen sowie der Aufbau strategischer Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung von neuen Medizinprodukten bzw. zur Verbesserung der Eigenschaften bestehender Produkte.
    Thematische Schwerpunkte:
  • Entwicklung neuer Produktionsprozesse und -anlagen für Medizinprodukte
  • Innovative Weiterentwicklung von hochpräzisen Produktionsanlagen und -prozessen für die Herstellung von Medizinprodukten
  • Erforschung neuer Methoden und Vorgehensweisen zur Entwicklung von Medizinprodukten mit neuen/besseren Produkteigenschaften

  • Förderberechtigte
    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände sowie staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

    Laufzeit: bis zu 3 Jahren

    Förderquote:50% bei Unternehmen und 100% bei Universitäten

    Verfahren:
    In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 31. Januar 2018 vom Einreicher eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form in deutscher Sprache vorzulegen.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1431.html




    „Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten (FTI-Richtlinie)“
    Vierte Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren für FuE-Verbundvorhaben


    Gefördert werden Projekte die in Thüringen durchgeführt werden und sich der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) zuordnen lassen.
    Spezialisierungsfelder RIS3
  • Industrielle Produktion und Systeme
  • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • Nachhaltige Energie und RessourcenverwendungEntwicklung neuer Produktionsprozesse und -anlagen für Medizinprodukte

  • Weitere Informationen zu den RIS3 Leitzielen finden Sie hier.

    Die Themen des aktuellen Wettbewerbsaufrufs finden Sie in der Richtlinie (Link s. unten).

    Förderberechtigte
    KMU, Forschungseinrichtungen, Verbände

    Verfahren
    In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 23. Februar 2018 vom Einreicher eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form in deutscher Sprache vorzulegen.

    Die Richtlinie, den Wettbewerbsaufruf, sowie die benötigten Formulare finden Sie hier:
    https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FTI-Richtlinie#download




    „Chronische Schmerzen – Innovative medizintechnische Lösungen zur Verbesserung von Prävention, Diagnostik und Therapie“

    Am 09.01.2018 fand in Jena ein, vom medways e.V. organisierte, Informationsveranstaltung zur Bekanntmachung im Universitätsklinkum Jena statt.
    Die Projektträger vom VDI stellten hier vor Ort die Bekanntmachung vor und standen für Fragen zur Verfügung.

    Die Präsentationen können Sie bei Bedarf beim medways e.V. via Email abfordern.
    Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu

    Diese Förderrichtlinie soll anwendungsnahe und am medizinischen Bedarf ausgerichtete FuE unterstützen, mit der eine Verbesserung der Versorgungssituation chronischer Schmerzpatienten adressiert wird. Ziel der geförderten Projekte soll einerseits sein, innovative medizintechnische Lösungen zu schaffen, die durch eine verbesserte Diagnostik und ein verbessertes Versorgungsmanagement die Chronifizierung von Schmerzen verhindern. Weiterhin werden FuE-Vorhaben unterstützt, welche die Versorgung chronischer Schmerzpatienten durch neue und patientenspezifische Therapien gewährleisten und – im optimalen Fall – bestehende Chronifizierungen rückgängig machen. Gegenstand der Förderung sind industriegeführte, risikoreiche und vorwettbewerbliche Vorhaben der FuE in Form von Verbundprojekten, in denen die Erarbeitung von neuen, marktfähigen, medizintechnischen Lösungen angestrebt wird (klinischer Partner muss Teil des Verbundes sein!).
    Im Versorgungsprozess sollen sich diese Lösungen vor allem in die folgenden Stadien einordnen lassen:
  • Prävention des Chronifizierungsprozesses durch eine effektivere und zeitnähere Diagnostik sowie Früherkennung des Chronifizierungsrisikos bei länger andauernden Schmerzen,
  • Effizienzsteigerung in der Frühversorgung,
  • Optimierung und Individualisierung der Therapie sowie Erhöhung der Lebensqualität der von chronischem Schmerz betroffenen Patienten.

  • Thematische Schwerpunkte:
  • A Diagnosen beschleunigen, Chronifizierung vermeiden
  • neuartigen Methoden der Anamnese und Diagnostik
    Therapieoptionen, die direkt auf eine Vermeidung der Chronifizierung abzielen
    Erforschung von Werkzeugen zur Diagnoseunterstützung
    innovative Methoden der Objektivierung der Schmerzdiagnostik
    neuartige Diagnosemöglichkeiten und bildgebende Verfahren zur Identifizierung und Unterscheidung der verschiedenen Schmerzformen
    usw.
  • B Patientenspezifisch therapieren, Lebensqualität steigern
  • Methoden zur Reduktion der Schmerzmedikation (ff. sind z.B. auch Projekte zur Behandlung chronischer Wunden, wenn diese für chronische Schmerzen verantwortlich sind)
    Modelle zur patienten-individuellen Medikamentenbehandlung
    medizintechnische Lösungen zur Medikationsverringerung (z. B. durch Schmerzpumpen)
    Ersatz der Medikation (z. B. durch Neurostimulatoren)
    Methoden zur patienten­spezifischen Optimierung des multimodalen Ansatzes durch Therapieunterstützungssysteme
    Erhöhung der Lebensqualität des Patienten
  • C Versorgungsmanagement ausbauen, Effizienz erhöhen
  • Aufbau von intra- und intersektoralen Versorgungsstrukturen im Bereich der Schmerztherapie und des Schmerzmanagements (hier auch Förderung von Plattformen)
    Systeme, die diese Akteure vernetzen, das Versorgungsmanagement sicherstellen und einen Austausch der Informationen ermöglichen
    telemedizinische Lösungen, die eine sinnvolle Einbindung des Patienten im häuslichen Umfeld sowie Informations- und Kommunikationsstrukturen zum Austausch von medizinischem und alltagsrelevantem Wissen zum gezielten Schmerzmanagement
    Einbindung von Apothekern, Selbsthilfegruppen, Patientenvertretungen etc. gewünscht und möglich (GmbH als Partner, andere Rechtsformen im Unterauftrag)
    Ziel der Förderung ist die kurz- bis mittelfristige Umsetzung der Ergebnisse in marktfähige Produkte nach Projektende (KMU soll CE-Zertifizierung für das MP anstreben).

    Förderberechtigte
    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, forschende Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kleine und mittelständischek Unternehmen (KMU)

    Laufzeit: bis zu 3 Jahren

    Förderquote:50% bei Unternehmen und 100% bei Universitäten

    Verfahren:
    In der ersten Verfahrensstufe sollten bei dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen (10 Seiten; Schwerpunkt Arbeitsplan) zunächst schriftlich und/oder elektronisch bis zum 28. Februar 2018 eingereicht werden.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1433.html

    Wenn Sie an der Präsentation des BMBF zur Vorstellung der RL interessiert sind, rufen Sie uns an oder schreiben Sie ein Mail an info@medways.eu




    "Deutsch-Polnische Kooperation zum Technologietransfer in der Digitalen Wirtschaft (DPT)"

    Durch die Förderung gemeinsamer FuE2-Projekte soll das in beiden Ländern vorhandene Potenzial für die WTZ sowie der Umsetzung der Ergebnisse gemeinsam mit Unternehmen der Wirtschaft genutzt werden. Mit der Förderung deutsch-polnischer Partnerschaften auf dem Gebiet der "Digitalen Wirtschaft" sollen neue Impulse gesetzt werden, die zur Intensivierung und Verstetigung der Beziehungen zwischen den Partnerinnen/Partnern beitragen. Forschungskapazitäten sowie deren Spezialisierungen sowie die Kooperation mit Unternehmen der Wirtschaft sollen gestärkt werden.

    In den bilateralen Vorhaben soll insbesondere die Zusammenarbeit von deutschen und polnischen Einrichtungen aus Wissenschaft und Wirtschaft in "2+2"-Projekten vertieft werden. Unter "2+2"-Projekten werden FuE-Projekte mit Beteiligung mindestens einer deutschen und einer ausländischen (hier: polnischen) Forschungseinrichtung und mindestens einem deutschen und einem ausländischen (hier: polnischen) Unternehmen verstanden..

    Schwerpunktthema "Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft"

  • Telemedizin und Telediagnostik
  • Der demografische Wandel, der sich abzeichnende Fachkräftemangel und die medizinische Versorgung in ländlichen Regionen stellen die Gesundheitssysteme der Industrieländer vor veränderte Anforderungen. Gleichzeitig beeinflusst die fortschreitende Digitalisierung das gesellschaftliche Leben in allen Bereichen und ermöglicht eine effizientere Gesundheitsversorgung für eine Vielzahl von Anwendungsbereichen. Die Telemedizin kann dabei auch zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch Bereitstellung lebenswichtiger Informationen – gegebenenfalls auch zwischen den Ländern – unter Einsatz elektronischer Gesundheitsdienste, beitragen.

  • Digitale Diagnoseunterstützung
  • Durch die rasante Entwicklung der bildgebenden Verfahren ist die Anzahl der medizinischen Bilddaten konstant angestiegen. Dies hat einen enormen Mehraufwand für den Radiologen und Kliniker zur Folge. Methoden der künstlichen Intelligenz (z. B. im Bereich der Deep Learning Algorithmen) können die medizinische Bildanalyse automa­tisieren und zu schnelleren, präziseren Diagnosen und einer effektiveren Verlaufskontrolle beitragen.

  • Smart Surgery
  • Die Verbesserung der Chirurgie durch digitale Methoden hat in den vergangen Jahren in vielen Bereichen stark zugenommen. Navigationssysteme und Roboter haben in den Operationssaal Einzug gehalten. Intelligente chirurgische Instrumente, eine Vielzahl von Daten, sowohl prä- als auch intraoperative, neue Visualisierungsmethoden und intraoperative Gewebedifferenzierung können zu einer sicheren, schonenderen und erfolgreicheren Operation beitragen.

    Förderberechtigte
    Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kleine und mittelständischek Unternehmen (KMU)

    Förderquote:50% bei Unternehmen und 100% bei Universitäten

    Verfahren:
    Die Projektskizze muss von dem deutschen Antragsteller (Forschungsinstitut) gemeinsam mit mindestens einem ­Kooperationspartner aus Polen (Forschungsinstitut) sowie mindestens einem deutschen KMU und einem polnischen KMU eingereicht werden. Der Umfang der Projektskizze sollte zehn Seiten nicht überschreiten.
    In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 19. April 2018 vorzulegen.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1564.html

    Zusammenfassende Informationen erhalten Sie auf der nationalen Informationsplattform für Medizintechnik medizintechnologie.de.




    Förderung von Vorprojekten und Durchführbarkeitsstudien für anspruchsvolle, risikoreiche FuE-Vorhaben von KMU im Rahmen der Förderinitiative KMU-innovativ (KMU-innovativ: Einstiegsmodul)

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dieser auf drei Stichtage begrenzten Pilotmaßnahme „KMU-innovativ: Einstiegsmodul“ Vorprojekte und Durchführbarkeitsstudien, deren Ergebnisse Grundlage für anspruchsvolle FuE-Projekte von KMU sind.

    Ziel ist es, KMU, die bisher noch wenig oder keine Erfahrung mit der Forschungsförderung des BMBF haben, den Zugang insbesondere zu den Technologiefeldern der Förderinitiative KMU-innovativ zu erleichtern und sie bei der Erarbeitung von wettbewerbsfähigen Projektvorschlägen zu unterstützen.

    Thematische Schwerpunkte:
    Um neue Ideen und Forschungsansätze zu echten Innovationen in Form marktfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen entwickeln zu können, müssen KMU diese zunächst bewerten, Lösungsansätze auf ihre Machbarkeit hin überprüfen und die FuE-Bedarfe sowie Kooperationspartner identifizieren. Hierauf können dann erfolgversprechende industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben aufbauen.

    Gefördert werden:
  • neue Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen auszuarbeiten und zu bewerten,
  • die Durchführbarkeit und Umsetzbarkeit von neuen Produkt-, Verfahrens- und Dienstleistungsideen zu untersuchen,
  • den Stand von Wissenschaft, Forschung und Technik sowie die Schutzrechtssituation im angestrebten Themenfeld zu analysieren,
  • Kooperationspartner zu ermitteln und zu gewinnen,
  • notwendige FuE-Arbeiten für die angestrebten innovativen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (Lösungsideen) und der erforderlichen wissenschaftlich-technischen Expertise zu identifizieren.

  • Förderberechtigte
    Klein und Mittelständische Unternehmen (KMU) mit Einzelvorhaben
    Vorrausetzung: keine FuE Förderung des BMBF in den letzten fünf Jahren
    Förderquote: bis zu 100%
    Förderhöhe: maximal 50.000 Euro (De-minimis Zuwendung)
    Zeitraum: bis zu sechs Monate
    Verfahren:
    1. Schritt: Erstberatung mit der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes
    2. Schritt: Vermittlung zu den fachlichen Ansprechpartnern bei den beteiligten Projektträgern
    3. Schritt: Antragstellung bei zugehörigen Projektträger
    Es gibt folgende Bewertungsstichtage: 15. Januar 2018, der 15. Juli 2018 und der 15. Januar 2019.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1407.html




    „Deutsch-Chinesischen Kooperationen in industriegeführten Verbundprojekten -
    nach dem 2+2-Modell im Bereich Biomaterialien“


    Förderung bilateraler Verbundprojekte chinesischer und deutscher Firmen unter Einbeziehung von Forschergruppen des jeweiligen Landes (2+2-Projekte) zur Entwicklung und Validierung medizintechnischer Therapieoptionen auf Basis innovativer Biomaterialien. Dabei sollen die Therapieoptionen mittelfristig Eingang in die Patientenversorgung beider Länder finden.
    Gefördert werden versorgungs- und zugleich industrieorientierte Projekte mit Ziel der Überführung innovativer medizintechnischer Therapieoptionen in die klinische Forschung und Entwicklung. Sowohl auf deutscher als auch auf chinesischer Seite stehen somit insbesondere die Versorgungsrelevanz als auch die Marktfähigkeit der Innovation sowie die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Fokus. Bei den anwendungsorientierten Projekten wird besonderer Wert auf die wissenschaftliche Exzellenz der chinesischen und deutschen Partner gelegt.

    Thematische Schwerpunkte:
  • Vorhaben, in denen die Funktionalisierung von Biomaterialien signifikante Verbesserungen in der klinischen Anwendung/Effektivität erwarten lassen
  • präklinische sowie ersten klinische Prüfungen und Validierungen der funktionalisierten und dadurch neuartigen Material- bzw. Oberflächen-Eigenschaften von Biomaterialien
  • physikalische, chemisch/pharmazeutische als auch biotechnologische Funktionalisierung der Biomaterialien

  • Förderberechtigte
  • industrielle deutsche Unternehmen, die beabsichtigen neue Produkte in Deutschland zu entwickeln und zu produzieren
  • Hochschulen, forschende Kliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • mindestens vier Partner (mindestens ein Partner aus der Industrie + mindestens ein Partner aus der Forschung im jeweiligen Land)

  • Laufzeit: bedarfsgerecht

    Förderquote:50% bei Unternehmen (KMU höher) und 100% bei Universitäten

    Verfahren:
    In der ersten Verfahrensstufe sollen bei dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen elektronisch über das Internetportal bis zum 15. März 2018 eingereicht werden.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1516.html




    „Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu Innovationen gegen antibiotikaresistente Bakterien“

    Innerhalb dieser Fördermaßnahme wird eine begrenzte Anzahl kooperativer und interdisziplinärer Forschungsprojekte mit klinischer Relevanz gefördert, von denen ein Beitrag zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz in einer oder mehrerer der Bakteriengruppen der oben genannten WHO-Liste erwartet werden kann. Forschung zu allen dort genannten Bakteriengruppen kann gefördert werden.

    Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde gefördert, die aus mindestens drei Förderorganisationen antragsberechtigten Gruppen aus drei unterschiedlichen Ländern bestehen.

    Themengebiete
    Neue Targets
  • Entdeckung neuer bakterieller Targets oder Resistenzmechanismen (beispielsweise neue Enzym- oder Effluxpumpeninhibitoren), einschließlich Untersuchungen zum Verständnis und zur Überwindung der Kontrollmechanismen bei der Resistenzentstehung.

  • Neue Therapien
  • Studien zur Entdeckung neuer Wirkstoffe (einschließlich neuer Antibiotika und Alternativen);
  • Strategien zur Verhinderung oder Verminderung des Resistenzerwerbs wie beispielsweise Multitarget-Moleküle und Therapeutika, die das Immunsystem stärken, die Kolonisierung oder Biofilmentwicklung verhindern oder die Virulenz verringern;
  • Entdeckung neuer Therapien zur Überwindung bekannter Resistenzmechanismen und/oder zur Wiederherstellung der Sensitivität gegenüber konventionellen Antibiotika.

  • Neue Werkzeuge/Tests:
  • Strategien und/oder innovative Werkzeuge oder Tests zur Verbesserung, Verstärkung oder Erleichterung der Identifizierung oder Validierung von neuen effektiven Wirkstoffen oder Therapien;
  • Strategien und/oder innovative Werkzeuge zur Optimierung von Medikamenteneinsatz, Medikamentendosierung und neuen Medikamenten;
  • Erforschung bakterieller Gene, beispielsweise Expression latenter Gencluster.

  • Förderberechtigte
    deutsche staatliche und nicht staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE2-Kapazität, KMU

    Laufzeit: bis zu 3 Jahren

    Verfahren:
    In der ersten Verfahrensstufe sind dem Joint Call Secretariat für die gemeinsame Bekanntmachung, das bei der "L’Agence Nationale de la Recherche (ANR)" in Paris angesiedelt ist, bis spätestens 7. März 2018 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1579.html




    „Bildgeführte Diagnostik und Therapie – Neue Wege in der Intervention“

    Am 09.01.2018 fand in Jena ein, vom medways e.V. organisierte, Informationsveranstaltung zur Bekanntmachung im Universitätsklinkum Jena statt.
    Die Projektträger vom VDI stellten hier vor Ort die Bekanntmachung vor und standen für Fragen zur Verfügung.

    Die Präsentationen können Sie bei Bedarf beim medways e.V. via Email abfordern.
    Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu


    Es sollen neue oder verbesserte Versorgungsoptionen ermöglicht werden, die insbesondere Krankheitsbilder adressieren, die bisher entweder durch offene Eingriffe oder invasive Verfahren versorgt oder systemisch therapiert werden.
    Nutzung der medizinischen Bildverarbeitung und Visualisierung für Planung und Durchführung der minimalinvasiven Eingriffe.
    Förderung von Verbundvorhaben, die eine Verbesserung der Patientenversorgung im Vergleich zum Versorgungsstandard durch minimalinvasive bildgeführte Interventionen zum Inhalt haben.

    Thematische Schwerpunkte (nicht vollständig):
  • Verbesserte bildgeführte minimalinvasive Interventionen, z. B. durch:
    Reduktion der Kontrastmittelgabe
    Reduktion der Strahlenexposition
    Reduktion der Interventionsdauer
    Erhöhung der Präzision und Sicherheit
    Verbesserte interventionelle Bildgebung und Bilddarstellung
  • Neue bildgeführte minimalinvasive Interventionen, z. B.
    zur Versorgung von bisher interventionell nicht behandelbaren Krankheitsbildern
    zur Anwendung bei bisher nicht behandelbaren Patientengruppen
  • Neuartige, verbesserte oder haltbarere Implantate (z. B. Stents, Gefäßprothesen) oder Instrumente, Hilfsmittel und Materialien (z. B. Kathetertechnik, Embolisate) für den gezielten Einsatz bei bildgeführten Interventionen
  • Automatisierte medizinische Bildanalyse und Bildverarbeitung durch Methoden des maschinellen Lernens und KI-Entscheidungsunterstützung für den Einsatz in der präinterventionellen Diagnostik und Interventionsplanung

  • Die Maßnahme ist indikationsoffen, wobei bevorzugt Erkrankungen mit hoher Prävalenz oder chronische Erkrankungen betrachtet werden, sowie Interventionen, die eine Erweiterung behandelbarer Patienten durch den schonenderen Eingriff eröffnen.

    Förderberechtigte
    Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, forschende Kliniken

    Laufzeit: bis zu 3 Jahren

    Verbundförderquote: 65%

    Verfahren:
    In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 30. März 2018 die Projektskizze in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1467.html




    Fördermaßnahme "Computational Life Sciences"

    Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, durch die Entwicklung innovativer Methoden und Softwarewerkzeuge zur bioinformatischen Verarbeitung, Modellierung und Simulation auf aktuelle Bedarfe in den Lebenswissenschaften einzugehen.
    Dadurch sollen der lebenswissenschaftlichen Forschung in Deutschland effiziente und zuverlässige Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden, um die durch neueste experimentelle Methoden oder die Zusammenführung verschiedener Modalitäten gewonnenen Daten geeignet zu modellieren und zu analysieren.

    mögliche Projektinhalte
  • Entwicklung innovativer Software-Werkzeuge für die Bioinformatik und die Modellierung und Simulation komplexer biologischer Systeme
  • Werkzeuge zur Harmonisierung unterschiedlicher Datenformate von Ausgabegeräten und Sensoren
  • Entwicklung von robusten und reproduzierbaren Softwarepipelines zur Datenintegration, -analyse und -interpretation
  • Entwicklung von Open-Source-Softwarelösungen mit frei verfügbaren Eckdatensätzen zum reproduzierbaren Testen und Vergleichen verschiedener Methoden
  • Methoden zur Validierung und Qualitätskontrolle von Daten und Modellen
  • Quantifizierung von Unsicherheiten in Modellverhalten und Vorhersagen
  • Weiterentwicklungen bestehender Tools oder deren Anpassung auf die Nutzung im Umfeld von Cloud- oder Großrechnersystemen

  • Förderberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE1-Kapazität in Deutschland, KMU
  • deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Förderung von Einzelprojekten oder Verbundvorhaben

  • Laufzeit 3 Jahre

    Förderquote 50% bei Unternehmen (KMU höher) und 100% bei Universitäten

    Verfahren
    Es sind vier Auswahlrunden geplant. In der ersten Auswahlrunde zum Einreichungsstichtag 12. April 2018 werden Projekte zu den oben genannten Themen gefördert.
    Die weiteren Förderaufrufe erfolgen in den Folgejahren mit Einreichungsstichtag im Monat März. Die Förderaufrufe mit dem genauen Einreichungsstichtag werden auf der Internetseite des Projektträgers veröffentlicht.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1552.html