Branchenverband Medizintechnik
und Biotechnologie.





Förderberatung für Kleine und Mittelständische Unternehmen


medways e.V. übernimmt Recherche, Antragstellung und Organisation für Ihre Fördermöglichkeiten



Sie haben viele gute Ideen, möchten Ihre Entwicklungen und Ihr Unternehmen voranbringen, aber es fehlt Ihnen an Personal zur Projektorganisation?
Wir unterstützen Sie gern mit der Förderberatung individuell für Ihr Unternehmen und Ihre Produkte.
Der KMU Status Ihres Unternehmens bietet Ihnen bezüglich einer finanziellen Förderung Ihrer Weiterentwicklung viele Möglichkeiten.
Wir werden für Sie aktiv und suchen für Sie spezifisch passende Fördermöglichkeiten, unterstützen Sie bei der Antragstellung, stellen die Abrechnungsdokumente und Formalien mit Ihnen zusammen.
Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung im Rahmen der Koordination von Projekten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich direkt an uns.
Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu


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Aktuelle Fördermöglichkeiten für KMUs



∎ Innovation statt Rezession -


Neuerungen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)



Mit dem technologieoffenen Programm ZIM fördert das Bundeswirtschaftsministerium Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung für Projekte mit bis zu 550 T€ Projektkosten kann jederzeit beantragt werden.

Mit den Neuerungen ab dem 17.03.2020 sind auch Unternehmen bis zu 1.000 Mitarbeitern antragsberechtigt. Zudem wurden die Förderquoten auf bis zu 60% angehoben und die Möglichkeiten für Start-up Unternehmen verbessert. So sind mittlerweile Durchführbarkeitsstudien bis zu 100 T€ im Vorfeld von Entwicklungsprojekten förderfähig. Auch wurde die Unterstützung für Markteinführungsmaßnahmen erweitert.

Weitere Informationen unter www.zim.de oder in der Geschäftsstelle.

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∎ Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen –

Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“



Mit der vorliegenden Förderrichtlinie beabsichtigt das BMBF, erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Medizintechnik in die klinische Validierung zu überführen und dadurch Innovationspotenziale für die Patienten schneller nutzbar zu machen. Dabei sollen KMU in den Vorhaben an die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen herangeführt werden sowie relevante klinische bzw. regulatorische Expertise und Zuständigkeiten im Unternehmen etablieren und auf dem aktuellen Stand halten. Die Anschlussfähigkeit der Forschungs- und Entwicklungs-Förderung im Bereich der Medizintechnik an die klinische Validierung soll gewährleistet und die Sicherheit und klinische Leistungsfähigkeit einer Innovation ohne Verzögerung belegt werden.

Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, in denen medizintechnische Innovationen signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung erwarten lassen. Der Nachweis des medizinischen Bedarfs muss bei Antragstellung erbracht werden.

Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind Projekte im Bereich klinischer Validierung, die dem Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit innovativer Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III bzw. In-Vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D sowie der Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im Unternehmen hinsichtlich der klinischen Validierung dienen, förderfähig.

Die Förderrichtlinie gliedert sich in zwei Module. In der Qualifizierungsphase (Modul 1) steht die Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im KMU hinsichtlich der klinischen Validierung im Vordergrund, welche auf die Konzeption des Prüfdesigns als auch die Erstellung relevanter Dokumentation zur Erlangung der behördlichen Genehmigung und des Ethikvotums der klinischen Prüfung abzielen.
In der Umsetzungsphase (Modul 2) wird die Durchführung der klinischen Prüfung und Bewertung gefördert.

Qualifizierungsphase/Studienkonzeption (Modul 1)
Förderung der:
  • Etablierung relevanter Qualifikationen/Methoden hinsichtlich klinischer Validierungsprozesse
  • Bewertung bestehender klinischer Daten zur Erstellung systematischer Übersichtsarbeiten
  • Konzeption des Prüfdesigns/Prüfplans einschließlich Machbarkeitsanalyse
  • Erstellung weiterer relevanter Unterlagen zur Erlangung der behördlichen Genehmigung sowie des Ethikvotums der klinischen Prüfung

  • Umsetzungsphase/Studiendurchführung (Modul 2)
    Förderung von:
  • prospektiven klinischen Prüfungen
  • der Etablierung erweiterter Prozesse und Qualifikationen hinsichtlich der Studiendurchführung

  • Nicht gefördert werden:
  • Studien mit Ziel der Re-Zertifizierung von bereits vermarkteten Produkten
  • Post-Market-Surveillance-Studien bzw. Anwendungsbeobachtungen

  • Förderberechtigte
    KMU

    Projektlaufzeit und Zuwendung: bedarfsgerecht

    Projektträger: VDI Technologiezentrum GmbH

    Verfahren:
    Die Vorlage von Projektskizzen ist unabhängig von Fristen jederzeit möglich.
    Der Umfang der Projektskizze darf zehn Seiten (DIN A4, Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt, Zeilenabstand mindestens einfach) exklusive Anlagen umfassen.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1845.html


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    ∎ Digitalbonus Thüringen


    Förderziel: Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Digitalisierung
    Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.

    Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:
  • Digitalisierung von Betriebsprozessen
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  • Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen

  • Fördersatz:
    bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
    förderfähigen Ausgaben mindestens 5.000 Euro bis maximal 150.000 Euro

    Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
    https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen#foerderzweck



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    ∎ Einzelbetriebliche Förderung



  • Gefördert werden Personalausgaben, Verbrauchsmaterial, Investitionen, Dienstleistung/Auftragsforschung, Gemeinkosten im Rahmen von FuE-Projekten
  • Antragstellung möglich für kleine und mittlere Unternehmen
  • Fördersatz abhängig von der Unternehmensgröße und der Marktnähe der Entwicklung zwischen 35 und 60 %
  • Pro Projekt maximal 1 Mio. € Zuschuss
  • Projektlaufzeit maximal 36 Monate
  • Keine Deminimis-Förderung

  • Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
    https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FTI-Richtlinie#foerderhoehe

    Vortrag TAB Förderung von FuE-Vorhaben vom 06.11.2017



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    ∎ Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm „KMU-innovativ: Produktionsforschung“



    Mit „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ wird für das verarbeitende Gewerbe ein Instrument zur Innovations­förderung für eine wettbewerbsfähige Produktion bereitgestellt. KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

    Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Produktionsforschung, deren Lösungen auf die Anwendungsfelder bzw. die Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik oder andere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes ausgerichtet sind.
    Folgende Themen können adressiert werden:
  • Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
  • Werkzeuge der Produktentstehung
  • Integrierte Produkt- und Produktionssystementwicklung
  • Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
  • Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
  • Flexibilisierung der Produktion
  • Effizientere Nutzung von Rohstoffen und Energie in Produktionstechnologien und bei Ausrüstungen
  • Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
  • Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
  • Produktbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
  • Produktionsstrategien und Unternehmensorganisation im Wertschöpfungsnetzwerk
  • Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
  • Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeiter
  • Know-how-Schutz in dynamischen Märkten


  • Zuwendungsempfänger: KMU

    Projektträger: Projektträger Karlsruhe (PTKA) - Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

    Verfahren:
    In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ auf dem Internetportal http://www.kmu-innovativ.de jederzeit online eingereicht werden
    Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2740.html



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    ∎ Richtline zum Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“



    Das neue Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt KMU finanziell durch Zuschüsse bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu Digitalthemen.

    Das Förderprogramm besteht aus zwei Modulen: Modul 1 „Investition in digitale Technologien“ und Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“.
    Modul 1 „Investition in digitale Technologien“ unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, z.B. datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz
    Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ vermittelt Mitarbeitern der KMU das notwendige eigene Know-how, um Digitalisierungsmaßnahmen anzustoßen und langfristig Nutzen aus durchgeführten Digitalisierungsvorhaben zu ziehen

    Die Module 1 und 2 können kumulativ oder alternativ in Anspruch genommen werden. Im Falle der kumulativen Inanspruchnahme bedarf es nicht zwingend eines direkten inhaltlichen Zusammenhangs zwischen der beantragten Investition in Technologien und der Qualifizierungsmaßnahme.

    Förderziele:
  • Anregung der KMU und des Handwerks zu mehr Investitionen in den Bereichen digitale Technologien und Know-how
  • Branchenübergreifende Förderung von Digitalisierungsvorhaben bei KMU und Handwerk
  • Verbesserung der Digitalisierung der Geschäftsprozesse der geförderten Unternehmen
  • Verbesserte Nutzung der Chancen digitaler Geschäftsmodelle für die geförderten Unternehmen
  • Stärkung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der geförderten Unternehmen durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle
  • Befähigung der Mitarbeiter der geförderten Unternehmen, selbstständig die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und neue Investitionen in die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle im Unternehmen anzustoßen
  • Beitrag zur Erhöhung der IT-Sicherheit in den geförderten Unternehmen
  • Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen


  • Zuwendungsempfänger: rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen

    Projektträger: Das BMWi kann einen Projektträger mit der Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit der Umsetzung des Förderprogramms „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ beauftragen.


    Einreichung bis zum Antrag bis zum 30. Juni 2021 mit einer Förderquote von 40-50%.

    Die Richtlinie finden Sie hier:
    Bundesanzeiger



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