Branchenverband Medizintechnik
und Biotechnologie.





medways Research Center


Forschung und Entwicklung -


das Erfolgsrezept für Medizintechnik- und Biotechnologieunternehmen



Im medways Research Center finden Sie aktuelle Ausschreibungen vom Land Thüringen, des Bundes und der EU.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in puncto Akquise, Antragstellung, Berichtswesen, kaufmännische Begleitung und Öffentlichkeitsarbeit - sprechen Sie uns an!


Verbundprojekt "AVATAR" - »Anonymisierung persönlicher Gesundheitsdaten durch Erzeugung digitaler Avatare in Medizin und Pflege«


Forschungskongress „Anonymisierung für eine sichere Datennutzung (AnoSiDat)“
Das war ein geschäftiges Projektjahr 2023: Rückblick und Ausblick
Rückblick: AVATAR-Verbundtreffen am 30.08.2023 in Berlin
Hintergründe zum Projekt "AVATAR"
Rückblick: KickOff-Event am 26.01.2023 in Erfurt

Angebote und Kooperationen


Branchenspezifische Patentangebote
Kooperation mit Enterprise Europe Network (EEN) - Fördermöglichkeiten / Ausschreibungen

Förderungen: Termingebundene Bekanntmachungen


  • 11.04.2024 Aktuelle Horizon Europe Ausschreibungen 2024
  • EU-Gesundheitsprogramm EU4Health präsentiert zukünftige Fördermaßnahmen
  • Thüringer Aufbaubank veröffentlicht Calls für Förderwettbewerbe FTI Thüringen TECHNOLOGIE und FTI Thüringen INVEST
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Neue Therapieoptionen durch innovative Medizintechnik“, Bundesanzeiger vom 01.06.2023
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Biomedizin"
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Materialforschung"
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Produktionsforschung"
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität"
  • Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung

  • Förderungen: Offene Bekanntmachungen


  • Geschäftsanbahnung Afrika - Beratungsgutscheine
  • Alternativmethoden zum Tierversuch
  • Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU
  • Innovation statt Rezession - Neuerungen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
  • Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen
  • Personalförderung bei der Thüringer Aufbaubank
  • Beteiligungen (bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH)
  • Förderung GfAW:
  • - Beratungsförderung
  • Energieeffizienzmaßnahmen in Thüringen
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    Verbundprojekt »AVATAR«


    »Anonymisierung persönlicher Gesundheitsdaten durch
    Erzeugung digitaler Avatare in Medizin und Pflege«



    Bildquelle: InfectoGnostics


    Forschungskongress „Anonymisierung für eine sichere Datennutzung (AnoSiDat)“



    medways koordiniert das Kompetenznetzwerk „AVATAR - Anonymisierung persönlicher Gesundheitsdaten durch Erzeugung digitaler Avatare in Medizin und Pflege“ welches Teil des Forschungsnetzwerkes Anonymisierung „Datenschutz trifft Innovation“ ist. Hier arbeiten Forschende in 5 Kompetenzclustern und 17 Projekten branchenübergreifend zusammen.

    Wir möchten Sie hiermit herzlich zum Jahreskongress einladen, auf dem auch unser AVATAR-Projekt seine Ergebnisse vorstellt.

    Termin: 16. und 17.04.2024 von 9 - 17 Uhr
    Ort: Media Docks, Willy-Brandt-Allee 31, 23554 Lübeck

    Anmeldungslink >>>





    Das war ein geschäftiges Projektjahr 2023: Rückblick und Ausblick


    Nach der gemeinsamen Kick-Off-Veranstaltung im Januar startete das 18 Partner starke Konsortium in die vertiefende Projektarbeit. In fünf verschiedenen Use-Cases sollen die im Projekt entwickelten technischen Methoden zur Anonymisierung am Ende demonstriert werden. Parallel dazu erforschen AVATAR-Partner, welche soziologischen Faktoren die Akzeptanz und Bereitschaft zur Datenspende beeinflussen und welche DSGVO-konformen Lösungen ein Datenteilen ermöglichen können. Zudem wurde eine monatliche Rechtssprechstunde eingerichtet, in der Prof. Dr. Hans-Hermann Dirksen von Partner LIEBENSTEIN LAW - Kanzlei für Wirtschaftsrecht das Konsortium projektbegleitend berät. So erhalten alle Projektpartner eine stets aktuelle Information zum rechtssicheren Umgang mit Gesundheitsdaten.

    Das große AVATAR-Verbundtreffen am 30. August in Berlin und mehrere über das Jahr verteilte Workshops boten Gelegenheiten für den fachlichen Austausch innerhalb des Konsortiums sowie mit den assoziierten Projekten PATH, NEMO, Medinym und KI-AIM. Gleichzeitig öffnete sich das Cluster, um mit Wissenschaftlern aus externen Forschungseinrichtungen, Firmen und der interessierten Öffentlichkeit ins Gespräch zu kommen. Präsentiert und diskutiert wurde das Projekt auch auf der MEDICA, der Leitmesse für die Medizinbranche, sowie jüngst auf dem #DigitalGipfel der Bundesregierung.

    Ab 2024 wird in der Geschäftsstelle des Verbundkoordinators medways e.V. ein Open Science Lab aufgebaut, in dem AVATAR-Projektergebnisse der interessierten Öffentlichkeit, sowie dem Fachpublikum anschaulich vermittelt werden. Die dazu notwendigen Konzepte wurden in 2023 konkretisiert und die nötige technische Ausstattung beschafft.

    📌 Save the date: AVATAR ist Teil des BMBF-geförderten Forschungsnetzwerks „Anonymisierung“. Um die Vernetzung und den Austausch mit den vier weiteren Netzwerken AnoMed, IIP, ANYMOS und AnigeD und deren assoziierten Projekten zu fördern, wird am 16. und 17. April 2024 in Lübeck ein gemeinsamer Kongress stattfinden.

    👉 Details zum Anonymisierungskongress finden Sie in Kürze auf dem AVATAR-Linkedin-Kanal, sowie auf unserer im Aufbau befindlichen AVATAR-Projekt-Website www.avatar-projekt.de

    Wir freuen uns auf ein spannendes Projektjahr 2024. Sprechen Sie uns bei Interesse gern an!









    Rückblick: AVATAR-Workshop am 28.09. in Jena


    im Rahmen der Cross-Cluster-Wochen 2023: AVATAR-Workshop am 28.09. in Jena

    Vom 05. September bis 26. Oktober 2023 veranstalten die Thüringer Cluster wieder ihre Cross Cluster Wochen. Bereits zum dritten Mal organisieren die Netzwerke der Cross-Cluster-Initiative Thüringen (CCIT) diese erfolgreiche Veranstaltungsreihe. Diesen Herbst werden wieder zahlreiche Themen mit hohen Innovationspotential im Fokus stehen: Angefangen bei Digitalisierung und IT-Sicherheit, Sensorsysteme, Energiemanagement über Gesundes Arbeiten, Medizintechnik, Photonik, Diagnostik bis hin zu EU-Kooperationen und Maschinenbau. Die Reihe bietet interessierten Teilnehmern neue Perspektiven und Impulse, interdisziplinären Austausch zu Querschnittsthemen und die Chance zur Vernetzung und Initiierung neuer Projekte und Kooperationen. Melden Sie sich gleich für eine Veranstaltung Ihrer Wahl an!

    Hier finden Sie die ausführliche Agenda: >>>

    Die Cross-Cluster-Wochen Thüringen stärken die branchenübergreifende Zusammenarbeit von Thüringer Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunft Thüringens ist die Kooperation über Branchengrenzen hinweg eine Notwendigkeit, um den Strukturwandel aktiv mitzugestalten und den gesellschaftlichen Herausforderungen mit neuen Ansätzen und innovativen Lösungen zu begegnen. Die Cross-Cluster-Initiative Thüringen ist eine starke Allianz von Branchennetzwerken, Innovationszentren und unterstützenden Organisationen und leistet mit der gemeinsamen Organisation der Cross‐Cluster‐Wochen einen Beitrag zum Ausbau regionaler Wertschöpfungssysteme.



    Rückblick: AVATAR-Verbundtreffen am 30.08.2023 in Berlin


    Wir danken allen Beteiligten für ein gelungenes Verbundtreffen am 30.08. in Berlin! Projektpartner, Unterstützer und Netzwerkpartner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sind mit uns nach Berlin gereist, um dort in einen detaillierten und konstruktiven Austausch zu treten. Neben dem AVATAR-Konsortium waren Mitarbeiter der zugeordneten Verbundprojekte NEMO, PATH, MEDINYM und KI-AIM vor Ort und haben spannende Einblicke in die Projektarbeit geliefert. Nach einem Vortragsteil am Vormittag wurden in Gruppen-Workshops einzelne Schwerpunktthemen vielseitig beleuchtet, und Anspatzpunkte für die weitere Arbeit im Projekt diskutiert.

    Die zahlreichen Vorträge, Wortmeldungen, Gruppendiskussionen und guten Gespräche "am Rande" haben zu einer gelungenen Veranstaltung beigetragen. Vielen Dank an alle Angereisten sowie an alle Teilnehmer am Bildschirm.

    Die Agenda zur Veranstaltung finden Sie hier >>>
    Vorträge und Fotomaterial erhalten Sie gern auf Anfrage unter info@medways.eu oder 03641/8761040.




    Zum Projekt "AVATAR":


    Insgesamt 18 regionale und überregionale Partner haben im November 2022 vor allem durch die Bündelung ihrer Kompetenzen ein für Thüringen sehr wichtiges Projekt, verbunden mit einem Zuschuss von knapp 10 Mio. €, einwerben können. In diesem BMBF-geförderten Verbundprojekt "Anonymisierung persönlicher Gesundheitsdaten durch Erzeugung digitaler Avatare in Medizin und Pflege - AVATAR" beschäftigen sich die Partner in einem Forschungsnetzwerk mit der Anonymisierung und Analyse von Patientendaten, damit diese unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen umfassend von der Industrie und im Forschungsbereich z.B. für die Entwicklung und Zertifizierung von Medizinprodukten/Diagnostika bzw. neue Dienstleistungen und Geschäftsmodelle genutzt werden können.
    Informationen zum Projekt finden Sie auch auf LinkedIn >>>
    Hier erhalten Sie einen Überblick über die zugeordneten BMBF-geförderten Verbundprojekte >>>


  • Förderkennzeichen: 16KISA011K
  • Laufzeit: bis Oktober 2025
  • Projektvolumen: 10.870.000 € verteilt auf 18 Projektpartner



  • Ältere Beiträge



    Januar 2023
    Es gibt Grund zum Feiern: Für das BMBF-geförderte Großprojekt „AVATAR“, in dem medways insgesamt 18 Partner überregional koordiniert, hat medways e.V., Branchenverband Medizintechnik und go-cluster gelistetes Exzellenzcluster, den Zuschuss erhalten. Insgesamt werden somit bis Laufzeit-Ende im Oktober 2025 10.870.000 € verteilt auf 18 Projektpartner nach Thüringen fließen. Wir freuen uns, mit diesem Zuschlag einen großen Schub für die Thüringer Wirtschaft erbringen zu können.
    Gemeinsam mit den Projektpartnern aus den Bereichen Medizintechnik und Biotechnologie, Diagnostik, IT und Datenwirtschaft, Forschungs- und Gesundheitseinrichtungen, Wirtschaft und Recht wird medways inhaltlich einen wichtigen Beitrag für eine DSGVO-konforme, überregionale Datengewinnung, Datennutzung und Datenweiterverarbeitung für die Medizin leisten:

    PROJEKTINHALT UND -ZIEL:
    Ziel des Kompetenzclusters AVATAR ist die Erforschung und Entwicklung eines völlig neuen Ansatzes zur Anonymisierung personenbezogener Gesundheitsdaten. Dabei werden alle erhobenen Daten (Studien, ärztliche Versorgung, Fitness-Bereich, Gesundheitsanwendungen) in einen dezentralen Datenpool eingespeist. Aus diesem werden auf Anfrage Daten mit den erforderlichen Merkmalen entnommen und aus ihnen digitale Avatare erzeugt (Anonymisierungsprozess), die als künstliche Personen basierend auf realen Daten zu verstehen sind. Damit ist ein Rückschluss auf den realen Datenspender nicht mehr möglich und erstmals eine praxistaugliche Nutzungsperspektive für die Vielzahl an vorhandenen Daten gegeben. Weiterhin ermöglicht dieses Konzept eine vollständige Transparenz für den Datenspender zur Nutzung seiner Daten. medways e.V. ist Hauptkoordinator des Projektes und wird hierbei unterstützt von Infectognostics Forschungscampus e.V. und dem ITnet.

    PROJEKTPARTNER:


    Für die insgesamt sieben Teilprojekte haben die folgenden Partner Ihren Zuwendungsbescheid erhalten:

  • ITnet e.V.
  • InfectoGnostics Forschungscampus Jena e.V.
  • Universitätsklinikum Jena (UKJ)
  • Fraunhofer IDMT (FhG IDMT)
  • DLR Institut für Datenwissenschaften (DLR DW)
  • Fraunhofer IOSB (FhG IOSB-AST)
  • Technische Universität Ilmenau (TU Ilmenau)
  • Liebenstein Law Kanzlei für Wirtschaftsrecht
  • ISMA AG
  • Ernst Abbe Hochschule Jena (EAH Jena)
  • Friedrich-Schiller-Universität Jena (FSU Jena)
  • SRH Waldklinikum Gera
  • rooom AG
  • Data in Motion GmbH
  • Navimatix GmbH
  • JEN-OPHTHALMO
  • Königsee Implantate GmbH


  • ZUGEORDNETE VERBUNDPROJEKTE:


    Hier finden Sie die vom BMBF zugeordneten Projekte des Forschungsnetzwerks Anonymisierung >>>


    PRESSE


    Pressemitteilung medways Dezember 2022 >>>
    Pressemitteilung Infectognostics Dezember 2022 >>>

    Rückblick: KickOff-Event am 26. Januar 2023 um 16 Uhr in Erfurt
    zur offiziellen Eröffnung des Projektes



    Wir danken allen Projektpartnern und Unterstützern für die gelungene Veranstaltung; ein besonderer Dank gilt Frau Staatssekretärin Dr. Böhler für ihren Besuch und für ihre Grußworte. Zudem danken wir sehr herzlich der LEG Thüringen für die umfassende Unterstützung und die Bereitstellung des COMCENTER Brühl, in dem die Veranstaltung stattfand;und wir danken dem Projektträger VDI/VDE-IT für den fachlichen und administrativen Input zum Projekt!

    Highlights:
    Eröffnung und Grußworte Frau Dr. Böhler (Staatssekretärin TMWWDG), LEG und Projektleitung
    kurze Vorstellung der Teilprojekte 1-7, Diskussion
    Visualisierung der Projektergebnisse/Outreach durch Nutzung der rooom-Plattform
    Rechtliche Rahmenbedingungen im Spannungsfeld von Datenschutz und Datennutzung
    Sektempfang und kulinarische Gaumenfreuden, gemeinsame Gespräche

    Gäste waren neben den Projektpartnern Unterstützer und Netzwerkpartner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Wir danken Ihnen allen, dass Sie den Nachmittag gemeinsam mit uns verbracht und das Projekt in einem würdigen Rahmen offiziell eröffnet haben!

    Foto-Impressionen folgen in Kürze.

    Die KickOff-Veranstaltung wurde unterstützt von





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    ◼ Angebote & Kooperationen




    Branchenspezifische Patentangebote


    Die derzeitige Situation ist gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit enormen Herausforderungen verbunden. Gleichzeitig ergeben sich aber auch Chancen für Innovationen und neue Geschäftsmodelle.
    Um diesen Innovationsprozess zu unterstützen, machen die Fraunhofer Gesellschaft, Innovent und die Thüringer Hochschulen ihr Patentportfolio zur Auslizenzierung und Geschäftsmodellentwicklung noch besser für Sie zugänglich.
    Unter den folgenden Links finden Sie eine Auswahl möglicher Patente:
    Patentliste der Fraunhofer Gesellschaft FhG (thematisch fokussiert auf Medizintechnik, Diagnostik).
    Patentangebote INNOVENT Technologieentwicklung
    Sie sind nicht fündig geworden? Fragen Sie direkt bei uns an, wir recherchieren für Sie!
    Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu



    Kooperation mit Enterprise Europe Network (EEN) - Fördermöglichkeiten / Ausschreibungen



    Die Cross-Cluster-Initiative Thüringen (CCIT) (Partner medways e.V.) hat mit dem EEN eine Kooperation gestartet, in deren Rahmen das EEN jetzt in regelmäßigen Abständen einen themenspezifischen Newsletter "EEN-Cluster-Special" liefern wird.

    Innerhalb des Newsletters erhalten Sie eine Auswahl an:
  • Virtuellen Kooperationsbörsen
  • Lokalen Veranstaltungen
  • Technologiebörsen
  • Internationalen Ausschreibungen
  • speziell für die Life Science Branche.
    Wenn Sie an konkreten einzelnen Themen interessiert sind (Kooperationsbörsen, Angebote, Nachfragen oder EU-Fördermöglichkeiten), dann wenden Sie sich bitte an die im Newsletter genannte EEN-Kontaktperson.
    Den ersten spezifischen Newsletter finden Sie hier.

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    ◼ Förderungen: Termingebundene Bekanntmachungen




    Aktuelle Horizon Europe Ausschreibungen 2024



    Die folgenden fünf Ausschreibungen sind RIA Projekte (Forschungs- und Innovationsprojekte, Research and Innovation Action — RIA). Ziel des Förderinstruments ist das Schaffen von neuem Wissen und Kenntnissen zur Umsetzung in Produkte, Verfahren, Technologien und Dienstleistungen sowie die Untersuchung der Machbarkeit. RIAs werden mit einer Förderquote von 100 % gefördert. Dies gilt für alle öffentlichen und privaten Einrichtungstypen.


    Bundesförderung:
  • 1. Bio-printing of living cells for regenerative
  • 2. Developing EU methodological frameworks for clinical/performance evaluation and post-market clinical/performance follow-up of medical devices and in vitro diagnostic medical devices (IVDs). "
  • 3. Pandemic preparedness and response: Maintaining the European partnership for pandemic preparedness
  • 4. Gaining experience and confidence in New Approach Methodologies (NAM) for regulatory safety and efficacy testing – coordinated training and experience exchange
  • 5. Pandemic preparedness and response: Host-pathogen interactions of infectious diseases with epidemic potential.

  • Abgabefrist:11. April 2024

    Weiterhin finden Informationsveranstaltungen zu den Aufrufen 6 und 7 der Innovative Health Initiative statt.
    Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.nksgesundheit.de/de/Informationsveranstaltung-zu-den-Aufrufen-6-und-7-der-Innovative-Health-Initiative-3166.html


    Thüringer AUfbaubank veröffentlicht Calls für
    Förderwettbewerbe FTI Thüringen TECHNOLOGIE und FTI Thüringen INVEST



    Nähere Informationen finden Sie in dieser Übersicht >>> oder auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank >>>



    EU-Gesundheitsprogramm EU4Health
    präsentiert zukünftige Fördermaßnahmen des Programms



    Nähere Informationen finden Sie in dieser Übersicht >>>



    Bundesförderung:
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Neue Therapieoptionen durch innovative Medizintechnik“, Bundesanzeiger vom 01.06.2023
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Biomedizin"
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Materialforschung"
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Produktionsforschung"
  • Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität"
  • Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung

  • Nichts für Sie dabei? Wenn Sie weitere Informationen zu einer Bekanntmachung suchen oder auf der Suche nach passenden Partnern sind, wenden Sie sich an uns. Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu


    Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Neue Therapieoptionen durch innovative Medizintechnik“


    Bundesanzeiger vom 01.06.2023

    Förderziel ist, zur Verbesserung der Patientenversorgung neue Therapien mit innovativen Medizinprodukten zu schaffen und damit zugleich die Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Medizintechnik zu stärken.

    Zweck der Förderrichtlinie ist die Förderung von FuE zu neuen und möglichst schonenden Therapieverfahren mit Medizinprodukten im Rahmen von Verbundvorhaben mehrerer Partner aus Industrie, Wissenschaft, Klinik und Versorgung. Durch die Zusammenarbeit von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und klinischen Anwendern soll sowohl die fachliche Expertise gebündelt als auch ein zügiger Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die breite Gesundheitsversorgung gewährleistet werden. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR1 und der Schweiz genutzt werden.

    Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, forschende Kliniken und Forschungseinrichtungen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, forschende Klinik oder Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Die Beteiligung von KMU wird ausdrücklich unterstützt und bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger beurteilungsfähige Projektskizzen elektronisch über das Internetportal https://foerderportal.bund.de/easyonline einzureichen. Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

    Die Vorlagefrist endet am 31. August 2023!

    Nähere Informationen zur Förderbekanntmachung sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Website der BMBF zu finden.

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    Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Biomedizin



    Ziel der Fördermaßnahme, die Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstands im Bereich der biomedizinischen Spitzenforschung nachhaltig zu stärken, Kompetenzen zu erhalten und auszubauen, das Potential biomedizinischer Innovationen zu heben und damit für Gesellschaft und Wirtschaft nutzbar zu machen. Insbesondere der effiziente Technologietransfer und die Anschlussfähigkeit in die spätere Anwendung im medizinischen Alltag sollen gefördert und gestärkt werden.

    Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung risikoreicher FuE-Projekte von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit öffentlichen und privaten Hochschulen, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen außeruniversitären Forschungseinrichtungen, anderen Unternehmen und weiteren Partnern. Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen.

    Gefördert werden Projekte zur Erforschung und Entwicklung von Arzneimitteln. Die Unternehmen sollen bei der Durchführung innovativer Vorhaben, die ohne Förderung nur verzögert oder nicht durchgeführt werden könnten, unterstützt werden.

    Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

    Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

    Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

    In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Nach einem Stichtag eingehende Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

    Diese Förderrichtlinie tritt am 01. Juli 2022 in Kraft.
    Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens ihrer beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet.

    Nähere Informationen zur Förderbekanntmachung sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Website der BMBF zu finden.

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    Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Materialforschung



    Ziel der Fördermaßnahme ist es, besonders innovationsfreudige KMU zu fördern, die bestehende Produktlösungen aber auch Prozesse in ihrem Unternehmen deutlich verbessern, oder aber vollkommen neue Geschäftsfelder aufbauen wollen. Dabei sollen die Materialforschung und deren Nutzen für neue bzw. deutlich verbesserte Produkt­lösungen im Vordergrund stehen.

    Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen und/oder mittelständischen Unternehmen. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischem Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt werden.

    Gefördert werden risikoreiche industriegeführte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die ­Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen materialwissenschaftliche Fragestellungen mit hohem Anwendungspotenzial bearbeiten, die die Positionierung der beteiligten KMU am Markt unterstützen. Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Verwertung der Projektergebnisse praxisnahe Lösungen gefunden bzw. Wege für eine Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in die Praxis aufgezeigt werden. Entscheidend für die Zielvorstellung des jeweiligen Projektes ist eine für die erfolgreiche Markterschließung geeignete Vorgehensweise. Im Rahmen der vorzulegenden Verwertungspläne sollen die Antragsteller ihre Konzepte für die Markterschließung darlegen.

    Antragsberechtigt sind KMU, mittelständische Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

    Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

    Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

    In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Nach einem Stichtag eingehende Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.

    Diese Förderrichtlinie tritt am 16. Oktober 2021 in Kraft.
    Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet.

    Nähere Informationen zur Förderbekanntmachung sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Website der BMBF zu finden.

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    Richtlinie zur Förderung von Projekten für die grenzüberschreitende Vernetzung und Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundvorhaben des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa



    Zweck der Förderrichtlinie ist, deutsche Akteure dabei zu unterstützen, gemeinsam mit Forschungspartnern Projektvorschläge für Verbundvorhaben für die thematischen Cluster im Bereich „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ (Pfeiler II) von Horizont Europa zu erarbeiten. Ebenso soll die gemeinsame Erarbeitung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler von Horizont Europa thematisch zuzuordnen sind, unterstützt werden.

    Mit dieser Maßnahme will das BMBF Grundlagen für eine erfolgreiche Beantragung und Durchführung europäischer Projekte legen und deutschen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Kommunen und kommunalen Unternehmen Unterstützung für den Auf- und Ausbau themenspezifischer europäischer Netzwerke gewähren. Der Zugang zur europäischen Forschung soll insbesondere exzellenten Einrichtungen ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten und entsprechenden europäischen Netzwerken ermöglicht werden.

    Unterstützt werden soll die Anbahnung themenspezifischer Zusammenarbeit und die Vorbereitung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu der von den Mitgliedstaaten gemeinsam definierten Forschungsagenda zu „Globalen Herausforderungen und industrieller Wettbewerbsfähigkeit Europas“ von Horizont Europa. Entsprechend der Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 wird damit in besonderer Weise europäische Forschungszusammenarbeit in den Bereichen unterstützt, in denen gemeinsames europäisches Handeln zukunftsentscheidend ist.

    Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, KMU, Kommunen und kommunale Unternehmen, die die Zuwendungszwecke und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des ­Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung oder andere Institution, die Forschungsbeiträge liefern) in Deutschland verlangt.

    Voraussetzung für die Förderung ist die Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Verbundvorhaben), für die es in den Clustern im zweiten Pfeiler von Horizont Europa, inklusive der entsprechenden Projektvorschläge für Verbundprojekte der Europäischen Partnerschaften, absehbar eine Förderoption gibt.

    Für das dafür zu erstellende Konsortium sind die Teilnahmebedingungen von Horizont Europa zu beachten; die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl förderfähiger Institutionen aus den EU-27-Staaten sowie den an Horizont Europa assoziierten Staaten muss in den Konsortialbildungsplänen reflektiert sein. Der deutsche Antragsteller muss als ­geplanter Koordinator fungieren.

    Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und in der Regel mit höchstens 50 000 Euro sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten gewährt.

    Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt.
    Förmliche Projektanträge sind dem DLR Projektträger bis spätestens zu folgenden Terminen vorzulegen:

    31. Januar;
    31. Mai;
    30. September.

    Der erste Einreichtermin ist der 31. Mai 2021, der letzte Einreichtermin ist der 30. September 2023.

    Nähere Informationen zur Förderbekanntmachung sowie zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Anträge gestellt werden, sind auf der Website der BMBF zu finden.

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    Richtlinien zur Förderung von Projekten im Programm KMU-innovativ


    »KMU-innovativ: Produktionsforschung«




    Mit „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ wird für das verarbeitende Gewerbe ein Instrument zur Innovations­förderung für eine wettbewerbsfähige Produktion bereitgestellt. KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Zuwendungen des BMBF sollen innovative Forschungsprojekte unterstützen, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.

    Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Produktionsforschung, deren Lösungen auf die Anwendungsfelder bzw. die Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik oder andere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes ausgerichtet sind.

    Folgende Themen können adressiert werden:
  • Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
  • Werkzeuge der Produktentstehung
  • Integrierte Produkt- und Produktionssystementwicklung
  • Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
  • Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
  • Flexibilisierung der Produktion
  • Effizientere Nutzung von Rohstoffen und Energie in Produktionstechnologien und bei Ausrüstungen
  • Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
  • Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
  • Produktbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
  • Produktionsstrategien und Unternehmensorganisation im Wertschöpfungsnetzwerk
  • Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
  • Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeiter
  • Know-how-Schutz in dynamischen Märkten


  • Zuwendungsempfänger:


    KMU

    Projektträger:


    Projektträger Karlsruhe (PTKA) - Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

    Verfahren:


    In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Produktionsforschung“ auf dem Internetportal http://www.kmu-innovativ.de jederzeit online eingereicht werden
    Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2740.html

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    Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität"



    Mit dieser Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten vom KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch in den beiden Forschungsfeldern "Digital unterstützte Gesundheit und Pflege" und "Bebenswerte Räume: Smart, nachhaltig und innovativ" des Forschungsprogramms "Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität" bewegen.

    Förderziel: Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung von vorwettbewerblichen Forschungs- und Entwicklungs-Projekten von KMU als Einzelvorhaben oder im Verbund mit Hochschulen, Forschungseinrichtungen, anderen Unternehmen und weiteren Partnern. Dies schließt erstantragstellende und bisher wenig forschungsaktive KMU mit ein. Gefördert werden Projekte zur Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien aus dem Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ (https:/​/​www.interaktive-technologien.de/​).

    Fördersatz: Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

    Förderberechtigte: KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen. Einzel- und Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Projektlaufzeit und Zuwendung: Die Laufzeit dieser Förderrichtlinie ist bis zum Zeitpunkt des Auslaufens seiner beihilferechtlichen Grundlage, der AGVO zuzüglich einer Anpassungsperiode von sechs Monaten, mithin bis zum 30. Juni 2024, befristet. Sollte die zeitliche Anwendung der AGVO ohne die Beihilferegelung betreffende relevante inhaltliche Veränderungen verlängert werden, verlängert sich die Laufzeit dieser Förderrichtlinie entsprechend, aber nicht über den 30. Juni 2028 hinaus. Sollte die AGVO nicht verlängert und durch eine neue AGVO ersetzt werden, oder sollten relevante inhaltliche Veränderungen der derzeitigen AGVO vorgenommen werden, wird eine den dann geltenden Freistellungsbestimmungen entsprechende Nachfolge-Förderrichtlinie bis mindestens 30. Juni 2028 in Kraft gesetzt werden.

    Projektträger: VDI/​VDE Innovation + Technik GmbH

    Verfahren:Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
    In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF zu zwei jährlichen Stichtagen (15. April und 15. Oktober) Projektskizzen in deutscher Sprache eingereicht werden. Nach einem Stichtag eingehende Projektskizzen können möglicherweise erst zum nächstfolgenden Stichtag berücksichtigt werden.
    Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, als einzelnes KMU oder in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dafür stellt jeder Teilnehmer des Verbundkonsortiums einen separaten Antrag (auf AZA- oder AZK-Basis) inklusive einer ausführlichen Aufgaben­beschreibung und der Beschreibung der Arbeitspakete.

    Abgabetermine: Stichtage 15. April und 15. Oktober

    Die Bekanntmachung finden Sie hier: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3352.html.

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    "Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung"



    Ziel der Bekanntmachung ist es, die technologischen Entwicklungslinien im Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und deren Anwendungen durch Fördervorhaben zu stärken. Dabei stehen drei Themen im Vordergrund der laufenden Entwicklung: IKT in komplexen Systemen ("Embedded Systems"), intelligente Lernende Systeme sowie Internet der Dinge und Dienste. Die IKT-Förderung wird deshalb vorrangig entlang der entsprechenden strategischen Forschungs- und Entwicklungslinien ausgerichtet.
    Förderkriterien sind in beiden Bereichen fachliche Exzellenz, Innovationshöhe sowie wirtschaftliches Potenzial.

    Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potenzialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße durch IKT getrieben sind oder ohne IKT gar nicht möglich wären.
  • Automobil, Mobilität
  • Maschinenbau, Automatisierung
  • Gesundheit, Medizintechnik
  • Logistik, Dienstleistungen
  • Energie, Umwelt

  • Förderung in zwei Förderlinien:


  • A Basisorientierte Projekte
  • Vorhaben zur Ausarbeitung von Themengebieten, die vonseiten der Fachwelt oder vonseiten der Anwendungen als besonders wichtig, aber methodisch unzureichend abgedeckt benannt werden. Förderprojekte hierzu können aus akademischen Einzel- oder Verbundvorhaben bestehen; in begründeten Ausnahmefällen sind auch Verbünde mit Forschungspartnern aus der Wirtschaft möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Forschungsstrategie – oder sofern möglich Roadmap – von der Grundlagenforschung in eine spätere Umsetzung.
  • B Technologieallianzen
  • Gefördert werden hierbei breite Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft, die zum Ziel haben, in einem Technologiefeld aus der IKT entweder durch
    a vertikal ausgerichtete, branchenoffene Verbünde Technologieinnovationen oder
    b horizontal ausgerichtete Verbünde branchenübergreifende Basistechnologien zur Anwendungsreife zu bringen.

    Förderberechtigte


    einzelne Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus zu Förderlinie A (Basisorientierte Projekte) und breite Verbünde aus Wirtschaft und Forschung zu Förderlinie B (Technologieallianzen)

    Förderquote:


    50% bei Unternehmen und 100% bei Universitäten

    Projektträger:


    DLR Projektträger – Gesellschaft, Innovation, Technologie, Softwaresysteme und Wissenstechnologien (PT-SW) –

    Verfahren:


    In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger zunächst eine Projektskizze je Verbund vorzulegen. Eine gegebenenfalls im Einzelfall festgelegte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1615.html

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    ◼ Förderungen: Offene Bekanntmachungen



    Überblick


    Geschäftsanbahnung Afrika - Beratungsgutscheine Afrika



    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung das Wirtschaftsnetzwerk Afrika gegründet, das deutsche Unternehmen auf ihrem Weg nach Afrika durch gebündeltes Informations- und Beratungsangebot inländischer sowie ausländischer Beratungsunternehmen und -organisationen unterstützt. Diese Beratungsleistungen, wie z.B. Vermittlung von Geschäftspartnern und Kontakten vor Ort, rechtlichen Rahmenbedingungen, Gründung einer Niederlassung, Marktanalyse, Zertifizierung und Normen, werden im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika durch das Bundesministerium mit einer Förderquote von 75 % gefördert.

    Förderberechtigte
    Die Förderung richtet sich an rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit substanziellem Interesse am Markteintritt in Afrika mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

    Förderfähig sind:
  • Business-Case-Berechnung
  • Geschäftspartner- und Kontaktsuche vor Ort
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Finanzierung/ Finanzierungsverhandlungen
  • Gründung einer Niederlassung
  • Zoll-/Einfuhrbestimmungen nach Land
  • Marktanalyse/Marktrecherche vor Ort
  • Aufbau von Vertriebsstrukturen
  • Logistik und Transport
  • Zertifizierung und Normen


  • Förderquote
    Die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratung. Für ein Beratertag sind je nach Beratungsanliegen Ausgaben bis zu maximal insgesamt 1.200 € netto förderfähig. In einem Kalenderjahr können höchstens drei Beratungsgutscheine à max. 13.500 € in Anspruch genommen werden. Dies entspricht einer jährlichen Maximalsumme von 40.500 €.

    Mehr Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie hier.

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    Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Alternativmethoden zum Tierversuch“, Bundesanzeiger vom 03.11.2021



    Zuwendungszweck der vorliegenden Bekanntmachung ist die Förderung von exzellenten Projekten zur Entwicklung neuer Verfahren und Methoden, die dazu dienen, die Verwendung von Tieren zu ersetzen oder zu reduzieren bzw. die Belastung der Versuchstiere auf das unerlässliche Maß zu beschränken (Modul I). Zusätzlich werden Projekte gefördert, die Konzepte für die Verbreitung von Alternativmethoden (etwa die Ausrichtung von Schulungen und Trainingskursen) sowie Strategien für die Implementierung von Alternativmethoden unterstützen (Modul II). In beiden Modulen wird eine effiziente Verwertungsstrategie erwartet, um die neuen Ansätze zeitnah in eine möglichst breite Anwendung zu überführen. Ein weiterer Schwerpunkt der Förderung soll zudem auf der Validierung und Verbreitung bereits entwickelter Alternativmethoden liegen.

    Förderberechtigte
    Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B. KMU.

    Projektlaufzeit und Zuwendung: Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
    Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

    Die Laufzeit der Projekte soll zunächst auf drei Jahre ausgerichtet sein.

    Projektträger: VDI Technologiezentrum GmbH

    Verfahren:
    Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
    In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ vorzulegen.
    Die Eingaben im Internet-Portal können bis zur Frist, dem 15. März eines jeden Kalenderjahres beginnend ab dem Jahr 2022, eingereicht werden. Danach eingehende Projektskizzen werden automatisch zur nächsten Frist berücksichtigt.

    In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

    Mehr Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie hier.

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    Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU



    Die neue Förderung für kleine und mittlere Unternehmen des BMWi „Digital jetzt“ startet: Einzelunternehmen können bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden beantragen.

    Förderziel: Ziel des Förderprogramms ist es, KMUs bei der Realisierung ihrer Digitalisierungskonzepte zu unterstützen.
    Gefördert werden: Das neu bekannt gegebene Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU “ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (kurz BMWi) bezuschusst kleine und mittlere Unternehmen einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe die zwischen 3 – 499 Mitarbeitende beschäftigen. Sie müssen Außerdem eine Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt. Voraussetzung für die Förderung ist auch die Vorlage eines Digitalisierungsplans.

    Fördersatz: Die Höhe der neuen Förderung ist nach der Größe Ihres Unternehmens gestaffelt. Wer seinen Antrag bis zum 30. Juni 2021 einreicht, kann folgende Zuschüsse erhalten:

  • Bis 50 Mitarbeitende: 50 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
  • Bis 250 Mitarbeitende: 45 Prozent Förderung (+ eventuelle Bonusprozentpunkte)
  • Bis 499 Mitarbeitende: 40 Prozent Förderung (+eventuelle Bonusprozentpunkte)


  • Für Anträge, die ab dem 01. Juli 2021 eingehen, sinkt die Förderquote in der jeweiligen Kategorie um 10 Prozentpunkte. Unter bestimmen Voraussetzungen kann sich die Förderquote durch die Bonusprozentpunkte auf bis zu 70% erhöhen.

    Von einer erhöhten Förderquote profitieren:
  • KMU aus strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte)
  • Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit /Datenschutz (+5 Prozentpunkte)
  • Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle (+5 Prozentpunkte) erschließen.

  • Wenn Sie alle der drei genannten Punkte erfüllen, steigt die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte. Somit können Unternehmen bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.

    Weiterführende Informationen & Möglichkeiten zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite.

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    Innovation statt Rezession - Neuerungen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)



    Mit dem technologieoffenen Programm ZIM fördert das Bundeswirtschaftsministerium Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung für Projekte mit bis zu 550 T€ Projektkosten kann jederzeit beantragt werden.

    Mit den Neuerungen ab dem 17.03.2020 sind auch Unternehmen bis zu 1.000 Mitarbeitern antragsberechtigt. Zudem wurden die Förderquoten auf bis zu 60% angehoben und die Möglichkeiten für Start-up Unternehmen verbessert. So sind mittlerweile Durchführbarkeitsstudien bis zu 100 T€ im Vorfeld von Entwicklungsprojekten förderfähig. Auch wurde die Unterstützung für Markteinführungsmaßnahmen erweitert.

    Weitere Informationen unter www.zim.de oder in der Geschäftsstelle.

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    Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema »Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen«



    Mit der vorliegenden Förderrichtlinie beabsichtigt das BMBF, erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Medizintechnik in die klinische Validierung zu überführen und dadurch Innovationspotenziale für die Patienten schneller nutzbar zu machen. Dabei sollen KMU in den Vorhaben an die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen herangeführt werden sowie relevante klinische bzw. regulatorische Expertise und Zuständigkeiten im Unternehmen etablieren und auf dem aktuellen Stand halten. Die Anschlussfähigkeit der Forschungs- und Entwicklungs-Förderung im Bereich der Medizintechnik an die klinische Validierung soll gewährleistet und die Sicherheit und klinische Leistungsfähigkeit einer Innovation ohne Verzögerung belegt werden.

    Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, in denen medizintechnische Innovationen signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung erwarten lassen. Der Nachweis des medizinischen Bedarfs muss bei Antragstellung erbracht werden.

    Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind Projekte im Bereich klinischer Validierung, die dem Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit innovativer Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III bzw. In-Vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D sowie der Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im Unternehmen hinsichtlich der klinischen Validierung dienen, förderfähig.

    Die Förderrichtlinie gliedert sich in zwei Module. In der Qualifizierungsphase (Modul 1) steht die Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im KMU hinsichtlich der klinischen Validierung im Vordergrund, welche auf die Konzeption des Prüfdesigns als auch die Erstellung relevanter Dokumentation zur Erlangung der behördlichen Genehmigung und des Ethikvotums der klinischen Prüfung abzielen.
    In der Umsetzungsphase (Modul 2) wird die Durchführung der klinischen Prüfung und Bewertung gefördert.

    Qualifizierungsphase/Studienkonzeption (Modul 1)
    Förderung der:
  • Etablierung relevanter Qualifikationen/Methoden hinsichtlich klinischer Validierungsprozesse
  • Bewertung bestehender klinischer Daten zur Erstellung systematischer Übersichtsarbeiten
  • Konzeption des Prüfdesigns/Prüfplans einschließlich Machbarkeitsanalyse
  • Erstellung weiterer relevanter Unterlagen zur Erlangung der behördlichen Genehmigung sowie des Ethikvotums der klinischen Prüfung

  • Umsetzungsphase/Studiendurchführung (Modul 2)
    Förderung von:
  • prospektiven klinischen Prüfungen
  • der Etablierung erweiterter Prozesse und Qualifikationen hinsichtlich der Studiendurchführung

  • Nicht gefördert werden:
  • Studien mit Ziel der Re-Zertifizierung von bereits vermarkteten Produkten
  • Post-Market-Surveillance-Studien bzw. Anwendungsbeobachtungen

  • Förderberechtigte
    KMU

    Projektlaufzeit und Zuwendung: bedarfsgerecht

    Projektträger: VDI Technologiezentrum GmbH

    Verfahren:
    Die Vorlage von Projektskizzen ist unabhängig von Fristen jederzeit möglich.
    Der Umfang der Projektskizze darf zehn Seiten (DIN A4, Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt, Zeilenabstand mindestens einfach) exklusive Anlagen umfassen.

    Die Bekanntmachung finden Sie hier:
    https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1845.html

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    Überblick der Möglichkeiten der Personalförderung bei der Thüringer Aufbaubank



    Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
    https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/FTI-Thueringen-Personen

    Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
    Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu

    Fördergegenstände dieser Richtlinie sind
  • Einstellung von innovativem Personal (INP)
  • Vergabe von Thüringen-Stipendium an Studierende (SU) und an Promovierende (SD)
  • Forschungsgruppen (FGR)

  • Thüringen-Stipendium



    Gefördert wird die Vergabe von fest vereinbarten leistungsunabhängigen Firmenstipendien an Doktoranden oder Studenten der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule.

    Zuwendung: max. 24 Monate; 600 € für Studenten und 1.200 € für Doktoranden

    Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.
    Die Bewertung der Förderfähigkeit erfolgt neben der Bewertung der fachlichen Beschreibung nach einem Schema, welches auf der Seite der Aufbaubank verlinkt ist. Für eine Bewilligung müssen mindestens 10 Punkte erreicht werden.

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    Innovatives Personal



    Gefördert wird die unbefristete Neueinstellung von Personal (Vollzeit!) mit einer abgeschlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsakademieausbildung.

    Zuwendung: max. 24 Monate; 2.000 € pro Monat

    Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.
    Die Bewertung der Förderfähigkeit erfolgt neben der Bewertung der fachlichen Beschreibung nach einem Schema, welches auf der Seite der Aufbaubank verlinkt ist. Für eine Bewilligung müssen mindestens 18 Punkte erreicht werden.

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    Investitionsförderung (GRW)



    Gefördert wird für KMU:
  • Erstmalige Errichtung einer neuen Betriebsstätte in Thüringen durch ein in Thüringen noch nicht ansässiges Unternehmen (Ansiedlung)
  • Sonstige Fälle der Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (nur bei KMU)
  • Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte (nur bei KMU)
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte (nur bei KMU)
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
  • Bauinvestitionen von wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen

  • Weiter Informationen finden sie auf der Webseite der TAB. Förderung kombinierbar mit
    GuW Thüringen oder Thüringen Dynamik

    Vortrag TAB Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur vom 06.11.2017

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    Förderprogramme zur Nachfolgeregelung



    Unterstützung durch Thüringer Aufbaubank (TAB), die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG) und die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (BBT):

  • Die MGB hilft durch typische stille und offene Beteiligungen, eine angemessene Eigenkapitalbasis bereitzustellen https://mbg-thueringen.de/loesungen/mbg-mikromezzanin/

  • Die TAB stellt über die Hausbank langfristige Förderkredite aus dem Programm GuW Thüringen (Höchstbetrag: 5 Mio. EUR.) zur Verfügung https://aufbaubank.de/Foerderprogramme/GuW-Thueringen-Gruendungs-und-Wachstumsfinanzierung

  • Bei unzureichenden Sicherheiten können die TAB oder die BBT Hausbankkredite mit bis zu 80% verbürgen https://www.bb-thueringen.de/


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    bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH



    MFT Mittelstandsfond Thüringen GmbH & Co. KG
  • für Unternehmen mit mind. 2 Mio. € Umsatz pro Jahr und einer positiven Umsatzentwicklung in den letzten 3 Kalenderjahren
  • zur Finanzierung des Unternehmenswachstums, der Erschließung ausländischer Märkte und Nachfolgeregelungen
  • 5-10 Jahre Laufzeit
  • offene und stille Beteiligungen bis 5 Mio. €
  • Weitere Informationen finden sie auf der bmt Webseite.

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    Förderung GfAW



    Intensivberatungen für Existenzgründer


    Gefördert werden (Auszug):
    Intensivberatungen durch selbständige Unternehmensberater/innen zu den Themen:
  • Strategien und Geschäftsideen
  • Finanzierung und Investition
  • Unternehmenswachstum und Wettbewerbsfähigkeit
  • Digitalisierung
  • Unternehmensnachfolge
  • Technologietransfer und -anwendung

  • Fördersatz:
    3 bis 20 Beratertage (Tagwerke) pro Beratungsfall
    nichtrückzahlbarer Zuschuss bis zu 70 % der Beratungskosten sowie Kosten der Qualitätssicherung

    Intensivberatungen für KMU


    Gefördert werden:
  • Intensivberatungen durch selbständige Unternehmensberater/innen

  • Themen wie bei Gründungsberatung und zusätzlich:
  • Innovationsmanagement
  • Internationalisierung
  • Rationalisierung und Kostensenkung
  • Kooperation von Unternehmen
  • Unternehmensnachfolge u.a.

  • Fördersatz:
    6 bis 20 Beratertage (Tagwerke) pro Beratungsfall
    nichtrückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der Beratungskosten sowie Kosten der Qualitätssicherung

    ESF - Weiterbildungsrichtlinie


    Anpassungsqualifizierung
    Gefördert werden:
  • Vorhaben zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten
  • oder Selbständigen während der regulären Arbeitszeit

  • Fördersatz:
    nichtrückzahlbarer Zuschuss 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben

    Weitere Informationen finden sie auf derWebseite der GFAW.

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    Energieeffizienzmaßnahmen in Thüringen




    GREEN invest
    Für immer mehr Thüringer Unternehmen ist Energieeffizienz ein wichtiges Thema. Nicht nur die steigenden Kosten, sondern auch die in den letzten Jahren deutlich verbesserte Förderung durch den Freistaat lassen die Nachfrage nach Beratung und Investitionen steigen. Unter dem Titel GREEN invest unterstützt das Thüringer Umweltministerium Unternehmen im Freistaat Thüringen im Bereich der Energieeffizienz. Mit GREEN invest bietet der Freistaat ein Förderprogramm an, dass eine echte Hilfe für Unternehmer ist. Es werden nicht nur die Kosten für Beratung und Analyse übernommen, sondern auch die Investitionskosten und dies nicht nur bei Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU). Das reduziert Amortisationszeiten und macht Investitionen in Energieeffizienz wesentlich attraktiver.
    Info Flyer Energieffizienzmaßnahmen in Thüringen

    Investitionsprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit"
    Die neue Bundesförderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen. Sie ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben.

    Energieaudit 2019
    Alle vier Jahre müssen Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, ein Energieaudit durchführen – dazu verpflichtet sie das Energiedienstleistungsgesetz.

    Ziel der Energieberatung - Auswahl
  • Erkennen von Schwachstellen und Energiesparpotenzialen sowie Kostensenkungspotenzialen
  • Optimierung der Produktionsprozesse und Verfahren im Unternehmen
  • Erarbeitung konkreter energie- und kostensparender Maßnahmen
  • umweltgerechtes und nachhaltiges Produzieren und Wirtschaften
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte (nur bei KMU)

  • Die Zuwendungen werden als De-minimis-Beihilfen gewährt.

    Die zu fördernden Maßnahmen nach müssen nach zuvor erfolgter Beratung der Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen dienen und im schriftlichen Beratungsbericht empfohlen werden.

    Weitere Informationen erhalten sie in der Zusammenfassung.

    Kontaktdaten
    Dipl. Ing. Roberto Tamaske
    Initialberatung GERATRADE GmbH
    Seine Kontaktdaten finden Sie unter https://initialberatung.com/

    Alle zugelassenen Energieberater finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de

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