Förderung - offene Bekanntmachtungen
Überblick- Digitalbonus Thüringen
- Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen
- Personalförderung bei der Thüringer Aufbaubank
- Einzelbetriebliche Förderung
- Innovationsgutscheine
- Investitionsförderung (GRW)
- Förderprogramme zur Nachfolgeregelung
- Beteiligungen (bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH)
- Förderung GfAW
Innovatives Personal
Entsendung von FuE-Personal
Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal
Weiterbildungsrichtlinie
Digitalbonus Thüringen
Förderziel: Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Digitalisierung
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:
Fördersatz:
bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
förderfähigen Ausgaben mindestens 5.000 Euro bis maximal 150.000 Euro
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen#foerderzweck
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen“
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie beabsichtigt das BMBF, erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Medizintechnik in die klinische Validierung zu überführen und dadurch Innovationspotenziale für die Patienten schneller nutzbar zu machen. Dabei sollen KMU in den Vorhaben an die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen herangeführt werden sowie relevante klinische bzw. regulatorische Expertise und Zuständigkeiten im Unternehmen etablieren und auf dem aktuellen Stand halten. Die Anschlussfähigkeit der Forschungs- und Entwicklungs-Förderung im Bereich der Medizintechnik an die klinische Validierung soll gewährleistet und die Sicherheit und klinische Leistungsfähigkeit einer Innovation ohne Verzögerung belegt werden.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, in denen medizintechnische Innovationen signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung erwarten lassen. Der Nachweis des medizinischen Bedarfs muss bei Antragstellung erbracht werden.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind Projekte im Bereich klinischer Validierung, die dem Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit innovativer Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III bzw. In-Vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D sowie der Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im Unternehmen hinsichtlich der klinischen Validierung dienen, förderfähig.
Die Förderrichtlinie gliedert sich in zwei Module. In der Qualifizierungsphase (Modul 1) steht die Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im KMU hinsichtlich der klinischen Validierung im Vordergrund, welche auf die Konzeption des Prüfdesigns als auch die Erstellung relevanter Dokumentation zur Erlangung der behördlichen Genehmigung und des Ethikvotums der klinischen Prüfung abzielen.
In der Umsetzungsphase (Modul 2) wird die Durchführung der klinischen Prüfung und Bewertung gefördert.
Qualifizierungsphase/Studienkonzeption (Modul 1)
Förderung der:
Umsetzungsphase/Studiendurchführung (Modul 2)
Förderung von:
Nicht gefördert werden:
Förderberechtigte
KMU
Projektlaufzeit und Zuwendung: bedarfsgerecht
Projektträger: VDI Technologiezentrum GmbH
Verfahren:
Die Vorlage von Projektskizzen ist unabhängig von Fristen jederzeit möglich.
Der Umfang der Projektskizze darf zehn Seiten (DIN A4, Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt, Zeilenabstand mindestens einfach) exklusive Anlagen umfassen.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1845.html
3. Dezember 2018, von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr, stellt die VDI Technologiezentrum GmbH die Förderrichtlinie vor.
Termin: 13:15-13:50 Uhr.
Ort: VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Gesundheitswirtschaft
Bertolt-Brecht-Platz 3, 10117 Berlin
Im Anschluss an die Vorstellungen der Maßnahmen wird es möglich sein, persönliche Gespräche mit Vertretern des Projektträgers VDI TZ zu führen, um auf die jeweiligen Besonderheiten Ihres geplanten Forschungsprojektes Bezug zu nehmen. Die persönlichen Gespräche sind auf jeweils ca. 10-15 Minuten ausgelegt. Die Terminvergabe erfolgt nach dem Prinzip „First come-first serve“. Bitte teilen Sie uns Ihr Interesse in Ihrer Anmeldung mit
Anmeldungen bitte bis zum 29. November 2018 unter:
https://www.surveymonkey.de/r/Info_Foerderrichtlinien_2018
Überblick der Möglichkeiten der Personalförderung bei der Thüringer Aufbaubank
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FuE-Personal-Richtlinie
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu
Thüringen-Stipendium
Gefördert wird die Vergabe von fest vereinbarten leistungsunabhängigen Firmenstipendien an Doktoranden oder Studenten der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule.
Zuwendung: max. 24 Monate; 600 € für Studenten und 1.200 € für Doktoranden
Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.
Die Bewertung der Förderfähigkeit erfolgt neben der Bewertung der fachlichen Beschreibung nach einem Schema, welches auf der Seite der Aufbaubank verlinkt ist. Für eine Bewilligung müssen mindestens 10 Punkte erreicht werden.
Vortrag TAB Personalförderung vom 06.11.2017
Innovatives Personal
Gefördert wird die unbefristete Neueinstellung von Personal (Vollzeit!) mit einer abgeschlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsakademieausbildung.
Zuwendung: max. 24 Monate; 1.500 € pro Monat
Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.
Die Bewertung der Förderfähigkeit erfolgt neben der Bewertung der fachlichen Beschreibung nach einem Schema, welches auf der Seite der Aufbaubank verlinkt ist. Für eine Bewilligung müssen mindestens 18 Punkte erreicht werden.
Vortrag TAB Personalförderung vom 06.11.2017
Thüringen-Stipendium Plus
Als Thüringen-Stipendium Plus wird die Kombination von Thüringen-Stipendium mit der Einstellung als Innovatives Personal bezeichnet.
Gefördert wird die Vergabe von Firmenstipendien an Doktoranden oder Studenten der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule und die anschließend unbefristete Einstellung des Absolventen als FuE-Personal.
Zuwendung: max. 36 Monate; Zuschuss in der ersten Phase wie Thüringen Stipendium – in der zweiten Phase wie Innovatives Personal
Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
Die Bewertung der Förderfähigkeit erfolgt neben der Bewertung der fachlichen Beschreibung nach einem Schema, welches auf der Seite der Aufbaubank verlinkt ist. Für eine Bewilligung müssen mindestens 18 Punkte erreicht werden.
Vortrag TAB Personalförderung vom 06.11.2017
Entsendung von FuE-Personal
Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Entsendung von FuE-Personal an eine Forschungseinrichtung zur Bearbeitung eines FuE-Themas. Ziel ist es, die Beschäftigten des Unternehmens an den Forschungseinrichtungen im Sinne eines lebenslangen Lernens mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen vertraut zu machen.
Zuwendung: max. 36 Monate; 50% auf lohnsteuerpflichtiges Brutto + 20,175 % AG-Anteil
Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
Vortrag TAB Personalförderung vom 06.11.2017
Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal
Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal aus einer Forschungseinrichtung oder aus einem Großunternehmen. Ziel ist, dass wissenschaftliche Erkenntnisse von der Hochschule in die Industrie weitergegeben wird.
Zuwendung: max. 36 Monate; 50% auf lohnsteuerpflichtiges Brutto + 20,175 % AG-Anteil
Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
Vortrag TAB Personalförderung vom 06.11.2017
Förderprogramme für KMU
Einzelbetriebliche Förderung
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FTI-Richtlinie#foerderhoehe
Vortrag TAB Förderung von FuE-Vorhaben vom 06.11.2017
Förderprogramme für KMU, Forschung und Großunternehmen
Förderung von Verbundvorhaben in Thüringen
mindestens zwei Unternehmen mit mindestens einem KMU oder
mindestens ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung
Mitgliedschaft in Cluster/Netzwerk
für Zusammenhang des Projektes mit Infrastrukturmaßnahmen in Thüringen
für Zusammenhang des Projektes mit Förderwettbewerben des Bundes oder der EU
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
https://www.cluster-thueringen.de/innovationsfelder/uebersicht
Vortrag TAB Förderung von Verbundvorhaben vom 06.11.2017
Innovationsgutscheine
Gefördert werden nur an Dritte vergebene Fremdleistungen
Gutschein A zur Vorbereitung von EU-, Bundes- und Landesprojekten:
Gutschein B für Durchführbarkeitsstudien für FuE-Vorhaben bzw. zur Nutzung von FuE-Ergebnissen aus EU-Projekten:
Gutschein C zum Erwerb technischer Schutzrechte für Vorhaben:
Gutschein D für kreativwirtschaftliche Dienstleistungen:
Gutschein E für Prozess- und Organisationsinnovationen:
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FTI-Richtlinie#foerderhoehe
Investitionsförderung (GRW)
Gefördert wird:
Förderung kombinierbar mit
GuW Thüringen oder Thüringen Dynamik
Vortrag TAB Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur vom 06.11.2017
Förderprogramme zur Nachfolgeregelung
Unterstützung durch Thüringer Aufbaubank (TAB), die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG) und die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (BBT):
bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH
MFT Mittelstandsfond Thüringen GmbH & Co. KG
Förderung GfAW
ESF - Beratungsförderung
Existenzgründerpass
Gefördert werden:
Förderung:
nichtrückzahlbaren Zuschusse, Fördersatz 75 %
Intensivberatungen für Existenzgründer
Gefördert werden (Auszug):
Intensivberatungen durch selbständige Unternehmensberater/innen zu den Themen:
Fördersatz:
3 bis 20 Beratertage (Tagwerke) pro Beratungsfall
nichtrückzahlbarer Zuschuss bis zu 70 % der Beratungskosten sowie Kosten der Qualitätssicherung
Intensivberatungen für KMU
Gefördert werden:
Themen wie bei Gründungsberatung und zusätzlich:
Fördersatz:
6 bis 20 Beratertage (Tagwerke) pro Beratungsfall
nichtrückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der Beratungskosten sowie Kosten der Qualitätssicherung
ESF - Weiterbildungsrichtlinie
Anpassungsqualifizierung
Gefördert werden:
Fördersatz:
nichtrückzahlbarer Zuschuss 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weiterbildungsscheck
Gefördert werden:
Fördersatz:
nichtrückzahlbarer Zuschuss bis zu 1.000 €
Leider gab eine Prüfung anhand konkreter Beispiele, dass die Richtlinie in der derzeitigen Fassung nicht geeignet ist, damit sich ein KMU die Weiterbildung seiner Mitarbeiter in den hochspeziellen Bereichen (z.B. MDR, Qualitätsmanagementsysteme, GLP) fördern zu lassen. Bei Kosten von ca. 700 € (600 € Seminarkosten + 100 € Fahrtkosten) errechnet sich lediglich ein möglicher Zuschuss von ca. 75 €!
Wir denken, dass gerade KMU hier durch Inkrafttreten der MDR, IVDR und sich ständig verschärfender regulatorischer Anforderungen vor großen Herausforderungen stehen.
Wir stehen daher im Austausch mit GFAW und Ministerium, um eine Anpassung der Richtlinie zu erwirken.
Vortrag GFAW Beratungsförderung und Weiterbildungsrichtlinie für KMU vom 06.11.2017
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
http://www.kmu-beratungsfoerderung.de/