Förderungen:
Offene Bekanntmachtungen
Überblick
- Ausbildungsprämien für KMU
- Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU
- Innovation statt Rezession - Neuerungen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
- Digitalbonus Thüringen
- Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen
- Personalförderung bei der Thüringer Aufbaubank
- Einzelbetriebliche Förderung
- Innovationsgutscheine
- Investitionsförderung (GRW)
- Förderprogramme zur Nachfolgeregelung
- Beteiligungen (bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH)
- Förderung GfAW
- Energieeffizienzmaßnahmen in Thüringen
Innovatives Personal
Entsendung von FuE-Personal
Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal
Weiterbildungsrichtlinie
∎ Ausbildungsprämien für KMU
Die Bundesregierung hat Ende Juni 2020 mit dem Konjunkturpaket beschlossen, klein- und mittelständische Unternemen bei der Ausbildung finanziell zu unterstützen, wenn sie von der COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen waren oder sind, und zwar bis zu 75%!
Mehr Informationen zur Förderung und zur Antragstellung finden Sie hier.
↑ zurück nach oben ↑
∎ Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU
Die neue Förderung für kleine und mittlere Unternehmen des BMWi „Digital jetzt“ startet: Einzelunternehmen können bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Mitarbeitenden beantragen.
Förderziel: Ziel des Förderprogramms ist es, KMUs bei der Realisierung ihrer Digitalisierungskonzepte zu unterstützen.
Gefördert werden: Das neu bekannt gegebene Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU “ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (kurz BMWi) bezuschusst kleine und mittlere Unternehmen einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe die zwischen 3 – 499 Mitarbeitende beschäftigen. Sie müssen Außerdem eine Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt. Voraussetzung für die Förderung ist auch die Vorlage eines Digitalisierungsplans.
Fördersatz: Die Höhe der neuen Förderung ist nach der Größe Ihres Unternehmens gestaffelt. Wer seinen Antrag bis zum 30. Juni 2021 einreicht, kann folgende Zuschüsse erhalten:
Für Anträge, die ab dem 01. Juli 2021 eingehen, sinkt die Förderquote in der jeweiligen Kategorie um 10 Prozentpunkte. Unter bestimmen Voraussetzungen kann sich die Förderquote durch die Bonusprozentpunkte auf bis zu 70% erhöhen.
Von einer erhöhten Förderquote profitieren:
Wenn Sie alle der drei genannten Punkte erfüllen, steigt die Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte. Somit können Unternehmen bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.
Weiterführende Informationen & Möglichkeiten zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite.
↑ zurück nach oben ↑
∎ Innovation statt Rezession - Neuerungen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Mit dem technologieoffenen Programm ZIM fördert das Bundeswirtschaftsministerium Forschung und Entwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung für Projekte mit bis zu 550 T€ Projektkosten kann jederzeit beantragt werden.
Mit den Neuerungen ab dem 17.03.2020 sind auch Unternehmen bis zu 1.000 Mitarbeitern antragsberechtigt. Zudem wurden die Förderquoten auf bis zu 60% angehoben und die Möglichkeiten für Start-up Unternehmen verbessert. So sind mittlerweile Durchführbarkeitsstudien bis zu 100 T€ im Vorfeld von Entwicklungsprojekten förderfähig. Auch wurde die Unterstützung für Markteinführungsmaßnahmen erweitert.
Weitere Informationen unter www.zim.de oder in der Geschäftsstelle.
↑ zurück nach oben ↑
Digitalbonus Thüringen
Förderziel: Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der Digitalisierung
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware einschließlich Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:
Fördersatz:
bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
förderfähigen Ausgaben mindestens 5.000 Euro bis maximal 150.000 Euro
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen#foerderzweck
↑ zurück nach oben ↑
∎ Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema »Medizintechnische Lösungen in die Patientenversorgung überführen – Klinische Evidenz ohne Verzögerung belegen«
Mit der vorliegenden Förderrichtlinie beabsichtigt das BMBF, erfolgreiche Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Medizintechnik in die klinische Validierung zu überführen und dadurch Innovationspotenziale für die Patienten schneller nutzbar zu machen. Dabei sollen KMU in den Vorhaben an die neuen regulatorischen Rahmenbedingungen herangeführt werden sowie relevante klinische bzw. regulatorische Expertise und Zuständigkeiten im Unternehmen etablieren und auf dem aktuellen Stand halten. Die Anschlussfähigkeit der Forschungs- und Entwicklungs-Förderung im Bereich der Medizintechnik an die klinische Validierung soll gewährleistet und die Sicherheit und klinische Leistungsfähigkeit einer Innovation ohne Verzögerung belegt werden.
Gegenstand der Förderung sind Vorhaben, in denen medizintechnische Innovationen signifikante Verbesserungen in der Patientenversorgung erwarten lassen. Der Nachweis des medizinischen Bedarfs muss bei Antragstellung erbracht werden.
Im Rahmen dieser Förderrichtlinie sind Projekte im Bereich klinischer Validierung, die dem Nachweis der Sicherheit und Leistungsfähigkeit innovativer Medizinprodukte der Risikoklassen IIa, IIb und III bzw. In-Vitro-Diagnostika der Risikoklassen B, C und D sowie der Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im Unternehmen hinsichtlich der klinischen Validierung dienen, förderfähig.
Die Förderrichtlinie gliedert sich in zwei Module. In der Qualifizierungsphase (Modul 1) steht die Etablierung relevanter Prozesse und Qualifikationen im KMU hinsichtlich der klinischen Validierung im Vordergrund, welche auf die Konzeption des Prüfdesigns als auch die Erstellung relevanter Dokumentation zur Erlangung der behördlichen Genehmigung und des Ethikvotums der klinischen Prüfung abzielen.
In der Umsetzungsphase (Modul 2) wird die Durchführung der klinischen Prüfung und Bewertung gefördert.
Qualifizierungsphase/Studienkonzeption (Modul 1)
Förderung der:
Umsetzungsphase/Studiendurchführung (Modul 2)
Förderung von:
Nicht gefördert werden:
Förderberechtigte
KMU
Projektlaufzeit und Zuwendung: bedarfsgerecht
Projektträger: VDI Technologiezentrum GmbH
Verfahren:
Die Vorlage von Projektskizzen ist unabhängig von Fristen jederzeit möglich.
Der Umfang der Projektskizze darf zehn Seiten (DIN A4, Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt, Zeilenabstand mindestens einfach) exklusive Anlagen umfassen.
Die Bekanntmachung finden Sie hier:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1845.html
Am 3. Dezember 2018 stellte die VDI Technologiezentrum GmbH die Förderrichtlinie vor.
Termin: 13:15-13:50 Uhr.
Ort: VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Gesundheitswirtschaft
Bertolt-Brecht-Platz 3, 10117 Berlin
Im Anschluss an die Vorstellungen der Maßnahmen war es möglich sein, persönliche Gespräche mit Vertretern des Projektträgers VDI TZ zu führen, um auf die jeweiligen Besonderheiten Ihres geplanten Forschungsprojektes Bezug zu nehmen. Die persönlichen Gespräche waren auf jeweils ca. 10-15 Minuten ausgelegt. Die Terminvergabe erfolgte nach dem Prinzip „First come-first serve“.
↑ zurück nach oben ↑
∎∎ Überblick der Möglichkeiten der Personalförderung bei der Thüringer Aufbaubank
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FuE-Personal-Richtlinie
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an uns.
Sie erreichen uns telefonisch unter: 03641 8761040 oder via Email info@medways.eu
∎ Thüringen-Stipendium
Gefördert wird die Vergabe von fest vereinbarten leistungsunabhängigen Firmenstipendien an Doktoranden oder Studenten der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule.
Zuwendung: max. 24 Monate; 600 € für Studenten und 1.200 € für Doktoranden
Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.
Die Bewertung der Förderfähigkeit erfolgt neben der Bewertung der fachlichen Beschreibung nach einem Schema, welches auf der Seite der Aufbaubank verlinkt ist. Für eine Bewilligung müssen mindestens 10 Punkte erreicht werden.
Vortrag TAB Personalförderung vom 06.11.2017
↑ zurück nach oben ↑
∎ Innovatives Personal
Gefördert wird die unbefristete Neueinstellung von Personal (Vollzeit!) mit einer abgeschlossenen Universitäts-, Fachhochschul- oder staatlich anerkannten Berufsakademieausbildung.
Zuwendung: max. 24 Monate; 1.500 € pro Monat
Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen.
Die Bewertung der Förderfähigkeit erfolgt neben der Bewertung der fachlichen Beschreibung nach einem Schema, welches auf der Seite der Aufbaubank verlinkt ist. Für eine Bewilligung müssen mindestens 18 Punkte erreicht werden.
Vortrag TAB Personalförderung vom 06.11.2017
↑ zurück nach oben ↑
∎ Thüringen-Stipendium Plus
Als Thüringen-Stipendium Plus wird die Kombination von Thüringen-Stipendium mit der Einstellung als Innovatives Personal bezeichnet.
Gefördert wird die Vergabe von Firmenstipendien an Doktoranden oder Studenten der Mathematik, Informatik bzw. einer natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fachrichtung einer Hochschule und die anschließend unbefristete Einstellung des Absolventen als FuE-Personal.
Zuwendung: max. 36 Monate; Zuschuss in der ersten Phase wie Thüringen Stipendium – in der zweiten Phase wie Innovatives Personal
Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
Die Bewertung der Förderfähigkeit erfolgt neben der Bewertung der fachlichen Beschreibung nach einem Schema, welches auf der Seite der Aufbaubank verlinkt ist. Für eine Bewilligung müssen mindestens 18 Punkte erreicht werden.
Vortrag TAB Personalförderung vom 06.11.2017
↑ zurück nach oben ↑
∎ Entsendung von FuE-Personal
Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Entsendung von FuE-Personal an eine Forschungseinrichtung zur Bearbeitung eines FuE-Themas. Ziel ist es, die Beschäftigten des Unternehmens an den Forschungseinrichtungen im Sinne eines lebenslangen Lernens mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen vertraut zu machen.
Zuwendung: max. 36 Monate; 50% auf lohnsteuerpflichtiges Brutto + 20,175 % AG-Anteil
Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
Vortrag TAB Personalförderung vom 06.11.2017
↑ zurück nach oben ↑
∎ Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal
Gefördert werden Personalausgaben für die zeitweilige Ausleihe von hochqualifiziertem FuE-Personal aus einer Forschungseinrichtung oder aus einem Großunternehmen. Ziel ist, dass wissenschaftliche Erkenntnisse von der Hochschule in die Industrie weitergegeben wird.
Zuwendung: max. 36 Monate; 50% auf lohnsteuerpflichtiges Brutto + 20,175 % AG-Anteil
Grundlage für die Förderung sind die jeweils geltenden Vorschriften über De-minimis-Beihilfen
Vortrag TAB Personalförderung vom 06.11.2017
↑ zurück nach oben ↑
Förderprogramme für KMU
∎ Einzelbetriebliche Förderung
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FTI-Richtlinie#foerderhoehe
Vortrag TAB Förderung von FuE-Vorhaben vom 06.11.2017
↑ zurück nach oben ↑
Förderprogramme für KMU, Forschung und Großunternehmen
∎ Förderung von Verbundvorhaben in Thüringen
mindestens zwei Unternehmen mit mindestens einem KMU oder
mindestens ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung
Mitgliedschaft in Cluster/Netzwerk
für Zusammenhang des Projektes mit Infrastrukturmaßnahmen in Thüringen
für Zusammenhang des Projektes mit Förderwettbewerben des Bundes oder der EU
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
https://www.cluster-thueringen.de/innovationsfelder/uebersicht
Vortrag TAB Förderung von Verbundvorhaben vom 06.11.2017
↑ zurück nach oben ↑
∎ Innovationsgutscheine
Gefördert werden nur an Dritte vergebene Fremdleistungen
Gutschein A zur Vorbereitung von EU-, Bundes- und Landesprojekten:
Gutschein B für Durchführbarkeitsstudien für FuE-Vorhaben bzw. zur Nutzung von FuE-Ergebnissen aus EU-Projekten:
Gutschein C zum Erwerb technischer Schutzrechte für Vorhaben:
Gutschein D für kreativwirtschaftliche Dienstleistungen:
Gutschein E für Prozess- und Organisationsinnovationen:
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/TEC-FTI-Richtlinie#foerderhoehe
↑ zurück nach oben ↑
∎ Investitionsförderung (GRW)
Gefördert wird:
Förderung kombinierbar mit
GuW Thüringen oder Thüringen Dynamik
Vortrag TAB Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur vom 06.11.2017
↑ zurück nach oben ↑
∎ Förderprogramme zur Nachfolgeregelung
Unterstützung durch Thüringer Aufbaubank (TAB), die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (MBG) und die Bürgschaftsbank Thüringen GmbH (BBT):
↑ zurück nach oben ↑
∎ bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH
MFT Mittelstandsfond Thüringen GmbH & Co. KG
↑ zurück nach oben ↑
∎ Förderung GfAW
∎ ESF - Beratungsförderung
Existenzgründerpass
Gefördert werden:
Förderung:
nichtrückzahlbaren Zuschusse, Fördersatz 75 %
Intensivberatungen für Existenzgründer
Gefördert werden (Auszug):
Intensivberatungen durch selbständige Unternehmensberater/innen zu den Themen:
Fördersatz:
3 bis 20 Beratertage (Tagwerke) pro Beratungsfall
nichtrückzahlbarer Zuschuss bis zu 70 % der Beratungskosten sowie Kosten der Qualitätssicherung
Intensivberatungen für KMU
Gefördert werden:
Themen wie bei Gründungsberatung und zusätzlich:
Fördersatz:
6 bis 20 Beratertage (Tagwerke) pro Beratungsfall
nichtrückzahlbarer Zuschuss bis zu 50 % der Beratungskosten sowie Kosten der Qualitätssicherung
∎ ESF - Weiterbildungsrichtlinie
Anpassungsqualifizierung
Gefördert werden:
Fördersatz:
nichtrückzahlbarer Zuschuss 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Weiterbildungsscheck
Gefördert werden:
Fördersatz:
nichtrückzahlbarer Zuschuss bis zu 1.000 €
Leider gab eine Prüfung anhand konkreter Beispiele, dass die Richtlinie in der derzeitigen Fassung nicht geeignet ist, damit sich ein KMU die Weiterbildung seiner Mitarbeiter in den hochspeziellen Bereichen (z.B. MDR, Qualitätsmanagementsysteme, GLP) fördern zu lassen. Bei Kosten von ca. 700 € (600 € Seminarkosten + 100 € Fahrtkosten) errechnet sich lediglich ein möglicher Zuschuss von ca. 75 €!
Wir denken, dass gerade KMU hier durch Inkrafttreten der MDR, IVDR und sich ständig verschärfender regulatorischer Anforderungen vor großen Herausforderungen stehen.
Wir stehen daher im Austausch mit GFAW und Ministerium, um eine Anpassung der Richtlinie zu erwirken.
Vortrag GFAW Beratungsförderung und Weiterbildungsrichtlinie für KMU vom 06.11.2017
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter:
http://www.kmu-beratungsfoerderung.de/
↑ zurück nach oben ↑
∎ Energieeffizienzmaßnahmen in Thüringen

GREEN invest
Für immer mehr Thüringer Unternehmen ist Energieeffizienz ein wichtiges Thema. Nicht nur die steigenden Kosten, sondern auch die in den letzten Jahren deutlich verbesserte Förderung durch den Freistaat lassen die Nachfrage nach Beratung und Investitionen steigen. Unter dem Titel GREEN invest unterstützt das Thüringer Umweltministerium Unternehmen im Freistaat Thüringen im Bereich der Energieeffizienz. Mit GREEN invest bietet der Freistaat ein Förderprogramm an, dass eine echte Hilfe für Unternehmer ist. Es werden nicht nur die Kosten für Beratung und Analyse übernommen, sondern auch die Investitionskosten und dies nicht nur bei Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU). Das reduziert Amortisationszeiten und macht Investitionen in Energieeffizienz wesentlich attraktiver.
Info Flyer Energieffizienzmaßnahmen in Thüringen
Investitionsprogramm "Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit"
Die neue Bundesförderung richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen. Sie ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben.
Energieaudit 2019
Alle vier Jahre müssen Unternehmen, die nicht zu den KMU zählen, ein Energieaudit durchführen – dazu verpflichtet sie das Energiedienstleistungsgesetz.
Ziel der Energieberatung - Auswahl
Die Zuwendungen werden als De-minimis-Beihilfen gewährt.
Die zu fördernden Maßnahmen nach müssen nach zuvor erfolgter Beratung der Steigerung der Energieeffizienz im Unternehmen dienen und im schriftlichen Beratungsbericht empfohlen werden.
Weitere Informationen erhalten sie in der Zusammenfassung.
Kontaktdaten
Dipl. Ing. Roberto Tamaske
Initialberatung GERATRADE GmbH
Seine Kontaktdaten finden Sie unter www.energieberatung-thueringen.de
Alle zugelassenen Energieberater finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de
↑ zurück nach oben ↑